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Was kostet eine Beerdigung in der Schweiz? Bestattungskosten, Gemeindeleistungen und wer bezahlt

Was kostet eine Beerdigung in der Schweiz? Das hängt stark von der Wohngemeinde ab. Hier erfahren Sie, aus welchen Posten sich die Kosten zusammensetzen, was Gemeinden übernehmen und wer am Ende bezahlt.

Thomas ZahndTrauerportalVeröffentlicht am 10 Min. Lesezeit
Hand auf einem Holzsarg mit hellrosa Tulpen bei einer Abdankung
Bild: Trauerportal

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Gemeinden bieten ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung an. Was genau dazugehört, regelt die Wohngemeinde.
  • Im Kanton Zürich ist die Bestattung auf dem Friedhof der Wohnsitzgemeinde unentgeltlich. In Basel-Stadt haben alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung. Auch die Stadt St. Gallen übernimmt die Grundleistungen.
  • Wünsche, die über das Grundangebot hinausgehen, bezahlen die Angehörigen, zum Beispiel einen Grabstein, ein Leidmahl oder Todesanzeigen.
  • Die Bestattungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Wer aber selbst einen Auftrag erteilt, haftet persönlich dafür.
  • Verlangen Sie beim Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag, bevor Sie Leistungen bestellen.
Inhalt · 9 Abschnitte

Was kostet eine Beerdigung in der Schweiz? Das hängt vor allem von der Wohngemeinde der verstorbenen Person ab. Manche Gemeinden übernehmen fast alles, andere verlangen Gebühren für Grab und Kremation. Hier lesen Sie, welche Kosten anfallen, was in einzelnen Kantonen unentgeltlich ist, wer bezahlt und wo Sie Unterstützung bekommen.

TrauerportalRatgeber

Bestattungskosten klären: die nächsten Schritte

Notizen

Was kostet eine Beerdigung in der Schweiz?

Eine feste Summe gibt es nicht. Die Bestattungskosten in der Schweiz hängen davon ab, was die Gemeinde übernimmt und welche zusätzlichen Leistungen Sie wünschen. Laut ch.ch bieten viele Gemeinden ihren Verstorbenen eine unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung an. Wo das nicht der Fall ist, empfiehlt ch.ch, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen und einen Kostenvoranschlag zu verlangen.

Pro Senectute Kanton Luzern teilt die Todesfallkosten in drei Grundposten ein: die Bestattungskosten nach dem Reglement der Wohnsitzgemeinde, die Kremationsgebühren und die Kosten des Bestattungsunternehmens. Dazu kommen Kosten, die je nach Wunsch anfallen: Leidmahl, Grabpflege, Grabstein, Todesanzeigen, Leidzirkular und Danksagungen, Gebühren wie für den Todesschein, Blumen sowie Kosten für Kirche, Gottesdienst und Musik. Weil Angehörige viele Entscheidungen treffen, können die Kosten laut Pro Senectute stark variieren.

Vieles können Sie abgeben. Das Bestattungsinstitut erledigt auf Wunsch die Formalitäten und stellt Ihnen die Kosten vorab zusammen. Mehr zu den Bestattungsarten lesen Sie im Artikel Erdbestattung oder Kremation: die Bestattungsarten in der Schweiz.

Die Kostenblöcke im Überblick

Bestattungsinstitut. Das Bestattungsinstitut holt die verstorbene Person ab, bettet sie in den Sarg und überführt sie. Das Betten in den Sarg nennt man Einsargung. Angehörige können das Bestattungsinstitut bevollmächtigen, den Todesfall zu melden und die Formalitäten zu erledigen.

Sarg und Urne. Ein einfacher Sarg gehört in manchen Gemeinden zur unentgeltlichen Bestattung, zum Beispiel der Basler Staatssarg in Basel-Stadt oder der Normalsarg in der Stadt St. Gallen. Ein anderes Modell oder eine besondere Urne bezahlen Sie selbst.

Kremation. Die Kremation ist die Einäscherung der verstorbenen Person. Laut einer Erhebung des Preisüberwachers von 2022 war sie für Einwohnerinnen und Einwohner in 11 Kantonshauptstädten gratis: Aarau, Basel, Frauenfeld, Genf, Herisau, Lausanne, Sarnen, Sitten, St. Gallen, Zug und Zürich. In Luzern kostete sie CHF 70. Die übrigen Kantonshauptstädte, die eine Gebühr erheben, verlangten CHF 385 bis 650. Die Übersicht pro Kanton finden Sie im nächsten Abschnitt.

Grab und Grabmal. Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht aufgehoben wird. Ein Reihengrab ist ein Grab, das der Reihe nach vergeben wird. Der Preisüberwacher hat 2022 die Grabgebühren bei einer Ruhefrist von 20 Jahren verglichen. Ein Reihengrab für einen Sarg kostete Einwohnerinnen und Einwohner in 15 Kantonshauptstädten nichts: Aarau, Basel, Chur, Frauenfeld, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, Sarnen, Schaffhausen, Sitten, St. Gallen, Zug und Zürich. In Liestal kostete es CHF 75, in Schwyz CHF 300. Grabstein und Grabpflege zählen laut Pro Senectute Kanton Luzern zu den Kosten, die je nach Wunsch anfallen. In der Stadt St. Gallen tragen die Hinterbliebenen die Kosten für Grabdenkmal und Grabpflege. Die Stadt Bern stellt bei der unentgeltlichen Bestattung ein provisorisches Grabzeichen. Steinmetzbetriebe finden Sie im Verzeichnis Grabsteine und Steinmetze.

Abdankung. Die Abdankung ist die Trauerfeier. In Basel-Stadt gehört eine Feier mit Orgelbegleitung von bis zu 45 Minuten in einer Friedhofkapelle zur unentgeltlichen Bestattung. Die Städte Bern und St. Gallen übernehmen bei ihren Leistungen das Orgelspiel zur Abdankung. Kosten für Kirche, Musik, Blumenschmuck und Leidmahl kommen je nach Wunsch dazu.

Todesanzeige und Trauerkarten. Eine Anzeige in der Zeitung und gedruckte Trauerkarten bezahlen Sie selbst, der Preis hängt vom Umfang ab. Wer die Anzeige in Auftrag gibt, bezahlt sie laut Pro Senectute Kanton Luzern persönlich. Die Stadt St. Gallen publiziert auf Wunsch eine kostenfreie amtliche Anzeige in der Zeitung. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Kosten einer Todesanzeige in der Schweiz. Eine Alternative ist eine Todesanzeige, die Sie online erstellen.

Muster einer Todesanzeige mit weissen Orchideen, Spruch, Namen der Trauerfamilie und Angaben zur Beisetzung
Bild: Trauerportal

Überführung ins Ausland. Für eine Bestattung im Ausland braucht es einen Leichenpass, das Dokument für die Überführung über die Grenze. Laut Kanton Thurgau kostet er dort CHF 50, Stand Oktober 2026.

Kremation und Reihengrab: was kostet es in den Kantonshauptstädten?

In vielen Kantonshauptstädten sind Kremation und Reihengrab für Einwohnerinnen und Einwohner gratis, in anderen kosten sie etwas. Die Tabelle zeigt für jeden Kanton, was der Preisüberwacher 2022 im Hauptort erhoben hat. Die Angaben gelten nur für diese Stadt, nicht für den ganzen Kanton, und die Gebühren können sich seither geändert haben. «Kostenpflichtig» heisst: Die Stadt verlangte eine Gebühr, der Bericht nennt den Betrag aber nicht für jede Stadt einzeln. «Stand» ist der Monat, in dem die Quelle geprüft wurde.

Kremation und Reihengrab für einen Sarg in den Kantonshauptstädten, Erhebung 2022
KantonRegelStandQuelle
Aargau (Aarau)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Appenzell Ausserrhoden (Herisau)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig, Ruhefrist 25 Jahre.Oktober 2026Preisüberwacher
Appenzell Innerrhoden (Appenzell)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig, Aufbahrung inbegriffen.Oktober 2026Preisüberwacher
Basel-Landschaft (Liestal)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: CHF 75.Oktober 2026Preisüberwacher
Basel-Stadt (Basel)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Bern (Bern)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig, inklusive obligatorischem Grabfeldunterhalt für 20 Jahre.Oktober 2026Preisüberwacher
Freiburg (Freiburg)Kremation: keine Gebühr der Stadt ausgewiesen. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Genf (Genf)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Glarus (Glarus)Kremation: kostenpflichtig, für Mitglieder des Feuerbestattungsvereins Glarus CHF 510. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig.Oktober 2026Preisüberwacher
Graubünden (Chur)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Jura (Delémont)Kremation: keine Gebühr der Stadt ausgewiesen. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig.Oktober 2026Preisüberwacher
Luzern (Luzern)Kremation: CHF 70. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Neuenburg (Neuenburg)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Nidwalden (Stans)Kremation: keine Gebühr der Stadt ausgewiesen. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig.Oktober 2026Preisüberwacher
Obwalden (Sarnen)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Schaffhausen (Schaffhausen)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: gratis, Ruhefrist 25 Jahre.Oktober 2026Preisüberwacher
Schwyz (Schwyz)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: CHF 300.Oktober 2026Preisüberwacher
Solothurn (Solothurn)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig.Oktober 2026Preisüberwacher
St. Gallen (St. Gallen)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Tessin (Bellinzona)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig.Oktober 2026Preisüberwacher
Thurgau (Frauenfeld)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Uri (Altdorf)Kremation: kostenpflichtig. Reihengrab Sarg: kostenpflichtig.Oktober 2026Preisüberwacher
Waadt (Lausanne)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Wallis (Sitten)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis, Ruhefrist 25 Jahre.Oktober 2026Preisüberwacher
Zug (Zug)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher
Zürich (Zürich)Kremation: gratis. Reihengrab Sarg: gratis.Oktober 2026Preisüberwacher

Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Laut Preisüberwacher erheben nicht alle Kantonshauptstädte eine Gebühr für die Kremation. Gründe sind, dass sie kein eigenes Krematorium haben oder dass das Krematorium privat ist. Kleinere Gemeinden hat der Preisüberwacher nicht erhoben. Fragen Sie deshalb beim Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde nach den aktuellen Gebühren.

Was übernimmt die Gemeinde?

Viele Gemeinden übernehmen eine einfache Bestattung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Massgebend sind das Reglement der Wohngemeinde und das kantonale Recht. Angaben zu einer Stadt gelten nur für diese Stadt, nicht für den ganzen Kanton. «Stand» ist der Monat, in dem die Quelle geprüft wurde.

Unentgeltliche Bestattungsleistungen für Einwohnerinnen und Einwohner
KantonRegelStandQuelle
ZürichDie Bestattung auf dem Friedhof der Gemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt wohnte, ist nach dem kantonalen Gesundheitsgesetz unentgeltlich. Besondere Leistungen können verrechnet werden. In der Stadt Zürich umfasst sie laut städtischer Verordnung unter anderem Sarg und Einsargung, Transport, Einäscherung sowie Reihengrab, Urnengrab oder Urnennische.Oktober 2026Kanton Zürich, Stadt Zürich
Basel-StadtRecht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung: Staatssarg, Überführung innerhalb des Kantons, Aufbahrung, Trauerfeier mit Orgel bis 45 Minuten, Einäscherung, Reihen- oder Gemeinschaftsgrab für die Ruhefrist. Grabpflege und weitere Wünsche sind kostenpflichtig.Oktober 2026Kanton Basel-Stadt
Bern (Stadt Bern)Unentgeltliche Bestattung auf Gesuch, wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt, in der Regel unter CHF 8'000. Umfasst Bestattungsunternehmen, einfachen Sarg, Aufbahrung, Abdankungshalle mit Orgel, Kremation, Beisetzung mit provisorischem Grabzeichen.Oktober 2026Stadt Bern
St. Gallen (Stadt St. Gallen)Die Stadt übernimmt für Einwohnerinnen und Einwohner unter anderem Leichenschau, Normalsarg und Einsargen, Holzkreuz mit Inschrift, Transport und Aufbahrung, Orgelspiel zur Abdankung, Reihengrab oder Einäscherung mit Beisetzung in Urnenreihengrab, Urnennische oder Gemeinschaftsgrab.Oktober 2026Stadt St. Gallen

Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Gilt eine Leistung als unentgeltlich, betrifft das in der Regel nur Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Laut Preisüberwacher zahlen Personen von ausserhalb für Grab, Aufbahrung und Kremation oft deutlich mehr. Fragen Sie deshalb beim Bestattungsamt der Wohngemeinde nach, was genau dazugehört.

Regionale Unterschiede: Städte und Kantone

Die Kosten einer Beerdigung sind in der Schweiz von Ort zu Ort verschieden. Der Preisüberwacher stellte 2022 bei den Friedhofgebühren der Kantonshauptstädte extreme Unterschiede fest. Kleinere Gemeinden hat er nicht erhoben.

In den Städten Zürich, Basel und St. Gallen gehören Sarg, Einsargung, Transport und Kremation für Einwohnerinnen und Einwohner zum unentgeltlichen Angebot. In der Stadt Bern übernimmt die Stadt diese Leistungen nur, wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt. Für den Kanton Luzern hält Pro Senectute fest, dass die Gemeinden ihre Reglemente unterschiedlich gestalten und unterschiedlich hohe Gebühren verlangen. Was eine Gemeinde auf dem Land übernimmt, regelt ihr eigenes Reglement. Fragen Sie beim Bestattungsamt nach.

Wer bezahlt die Bestattung?

Die Bestattung wird aus dem Nachlass bezahlt, also aus dem Vermögen der verstorbenen Person. Das Zivilgesetzbuch zählt in Artikel 474 die Auslagen für das Begräbnis zu den Beträgen, die von der Erbschaft abgezogen werden.

Pro Senectute Kanton Luzern bezeichnet die Todesfall- und Bestattungskosten als Erbgangsschulden, also Schulden, die erst durch den Todesfall entstehen. Diese Kosten tragen die Erben. Schlagen die Erben das Erbe aus, haften sie laut Pro Senectute nicht für diese Kosten. Wie Ihre Gemeinde die Kosten in ihrem Bestattungsreglement verteilt, erfahren Sie beim Bestattungsamt.

Unterstützung bei knappem Geld

Ist wenig oder kein Vermögen vorhanden, fragen Sie zuerst bei der Wohngemeinde nach einer unentgeltlichen Bestattung. In der Stadt Bern zum Beispiel stellen Sie ein Gesuch, entweder online beim Bestattungsamt der Stadt Bern oder mit dem Gesuchsformular der Stadt Bern (PDF). Das Bestattungsunternehmen dürfen Sie selbst wählen, die Stadt rechnet bei einem genehmigten Gesuch direkt mit ihm ab. Teilen Sie dem Krematorium bei der Anmeldung mit, dass Sie ein Gesuch gestellt haben. Was darüber hinausgeht, bezahlen die Angehörigen.

Im Kanton Zürich übernimmt die Sozialhilfe keine Bestattungskosten. Laut Kanton Zürich ist das auch nicht nötig, weil die Bestattung auf dem Friedhof der Wohnsitzgemeinde unentgeltlich ist.

Hat eine verstorbene Person keine Angehörigen, organisiert und bezahlt laut Pro Senectute Kanton Luzern die Wohnsitzgemeinde die Bestattung. Sie wählt dann eine einfache Form. Persönliche Wünsche können nicht immer berücksichtigt werden.

Was zuerst zu tun ist, lesen Sie im Artikel Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte.

Wie lassen sich Bestattungskosten senken?

Eine würdige Bestattung muss nicht teuer sein. Diese Möglichkeiten helfen:

  • Angebot der Gemeinde nutzen. Fragen Sie, welche Leistungen für Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich sind, bevor Sie etwas bestellen.
  • Kostenvoranschläge vergleichen. Holen Sie bei mehreren Bestattungsinstituten Angebote ein. Dafür dürfen Sie sich Zeit nehmen.
  • Einfache Grabart wählen. Gemeinschaftsgräber und Reihengräber waren laut Preisüberwacher 2022 für Einwohnerinnen und Einwohner in mehr als der Hälfte der Kantonshauptstädte gratis.
  • Rechnungen einreichen. In der Stadt St. Gallen dürfen Sie ein anderes Bestattungsinstitut wählen. Die Stadt erstattet auf Antrag mit quittierten Rechnungen die Kosten bis zur Höhe ihrer eigenen Leistungen zurück.

Vorsorgen: Geld für die eigene Bestattung

Wer die Familie entlasten möchte, kann Geld zur Seite legen. Laut einem Fachbeitrag von Pro Senectute Kanton Luzern vom Januar 2021 liegen auf solchen Konten oft CHF 10'000 bis CHF 20'000 pro Person. Das Konto gehört zum Vermögen: Es muss in der Steuererklärung angegeben werden, und die Ausgleichskasse rechnet es bei den Ergänzungsleistungen mit ein.

Auch bei den Steuern der Erben spielen die Bestattungskosten eine Rolle. Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die Erben auf ihr Erbe bezahlen. Im Kanton Zürich setzt das kantonale Steueramt dafür die Todesfallkosten, also Todesanzeigen, Beerdigung, Grabstein und Grabunterhalt, insgesamt pauschal mit CHF 12'000 ein. Belege braucht es nur, wenn die Erben höhere Kosten geltend machen wollen. Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer können diese Kosten laut Kanton Zürich nicht abgezogen werden. Stand: Oktober 2026.

«Aus gesetzlicher Sicht gibt es kein «Sterbegeld».»
Melanie Muff, Sozialarbeiterin BSc FH, Pro Senectute Kanton Luzern (Quelle)

In Basel-Stadt und in der Stadt St. Gallen können Sie Ihre Bestattungswünsche zu Lebzeiten mit einem Formular der Behörde festhalten. Ein Bestattungsinstitut in Ihrer Region kann Ihnen die Kosten vorab zusammenstellen.

Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe finden

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Beerdigung in der Schweiz?

Eine feste Summe gibt es nicht, die Kosten hängen von der Wohngemeinde und von Ihren Wünschen ab. Viele Gemeinden übernehmen eine einfache Bestattung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Laut einer Erhebung des Preisüberwachers von 2022 war zum Beispiel die Kremation in 11 Kantonshauptstädten gratis, andere verlangten CHF 385 bis 650. Verlangen Sie beim Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag.

Ist eine Bestattung in der Schweiz gratis?

Das hängt von der Wohngemeinde ab. Laut ch.ch bieten viele Gemeinden ihren Verstorbenen eine unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung an. Im Kanton Zürich ist die Bestattung auf dem Friedhof der Wohnsitzgemeinde unentgeltlich, in Basel-Stadt haben alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Recht darauf. Zusätzliche Wünsche wie Grabstein, Leidmahl oder Todesanzeigen sind kostenpflichtig.

Wer bezahlt die Bestattung, wenn jemand stirbt?

Die Bestattungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt, also aus dem Vermögen der verstorbenen Person. Das Zivilgesetzbuch zählt die Auslagen für das Begräbnis zu den Beträgen, die von der Erbschaft abgezogen werden. Wer einen Auftrag im eigenen Namen erteilt, zum Beispiel für eine Todesanzeige, bezahlt diesen persönlich.

Muss ich die Bestattung bezahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Laut Pro Senectute Kanton Luzern haften Erben, die das Erbe ausschlagen, nicht für die Bestattungskosten. Das gilt aber nicht für Aufträge, die Sie selbst im eigenen Namen erteilt haben, etwa an ein Bestattungsunternehmen. Fragen Sie beim Bestattungsamt nach, wie das Reglement Ihrer Gemeinde die Kosten regelt, und lassen Sie sich vor einer Ausschlagung beraten.

Was passiert, wenn kein Geld für die Bestattung da ist?

Viele Gemeinden übernehmen eine einfache Bestattung. Die Stadt Bern zum Beispiel bietet auf Gesuch eine unentgeltliche Bestattung an, wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt. Das ist laut Stadt Bern, Stand Oktober 2026, in der Regel bei weniger als CHF 8'000 der Fall. Fragen Sie beim Bestattungsamt der Wohngemeinde nach, bevor Sie Leistungen bestellen.

Quellen und weiterführende Links

Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

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