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Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte

Was in den ersten Tagen nach einem Todesfall zu tun ist: Todesbescheinigung, Meldung beim Zivilstandsamt innert zwei Tagen, Bestattung und die Formalitäten danach.

Thomas ZahndTrauerportalVeröffentlicht am 3 Min. Lesezeit
Füllfeder auf einem leeren Notizblock
Bild: Foto: Aaron Burden / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Stirbt jemand zu Hause, stellt die Hausärztin, der Hausarzt oder der Notfalldienst den Tod fest und die ärztliche Todesbescheinigung aus.
  • Im Spital oder Heim meldet die Institution den Todesfall. Sonst melden die Angehörigen ihn innert zwei Tagen, in der Regel beim Zivilstandsamt des Sterbeortes.
  • Die Bestattung darf erst stattfinden, wenn das Zivilstandsamt die Anmeldung des Todesfalls bestätigt hat.
  • Wie früh eine Bestattung frühestens möglich ist, regelt der Kanton, zum Beispiel 48 Stunden in Bern und im Aargau, 36 Stunden im Wallis.
Inhalt · 4 Abschnitte

Ein Todesfall bringt neben der Trauer viele Fragen mit sich. Diese Seite zeigt, was in den ersten Tagen ansteht und in welcher Reihenfolge. Vieles können Sie einem Bestattungsinstitut übergeben. Eine Übersicht für den Todestag selbst finden Sie auch auf trauerportal.ch.

TrauerportalRatgeber

Die ersten Schritte

Notizen

Ärztliche Todesbescheinigung

Stirbt eine Person in einem Spital oder in einem Heim, lässt die Institution die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Stirbt eine Person eines natürlichen Todes zu Hause, rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den Notfalldienst. Diese Person stellt den Tod fest und die Bescheinigung aus.

Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, informieren Sie die Polizei. Sie klärt den Hergang.

Den Todesfall melden

Im Spital oder im Heim meldet die Institution den Todesfall direkt. In allen anderen Fällen melden die Angehörigen den Tod innert zwei Tagen bei der zuständigen Behörde, schriftlich oder persönlich, mit der ärztlichen Todesbescheinigung im Original. Zuständig ist in der Regel das Zivilstandsamt des Sterbeortes.

Sie können ein Bestattungsinstitut oder das Bestattungsamt Ihrer Gemeinde bevollmächtigen, den Todesfall zu melden und die Formalitäten zu erledigen. Welche Möglichkeiten es gibt, steht auf der Website Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Für die Meldung braucht es in der Regel:

  • die ärztliche Todesbescheinigung
  • das Familienbüchlein oder den Familienausweis, bei eingetragener Partnerschaft den Partnerschaftsausweis
  • den Pass oder die Identitätskarte der verstorbenen Person
  • bei ausländischen Personen den Niederlassungsausweis oder die Aufenthaltsbewilligung

Das Zivilstandsamt bestätigt die Anmeldung. Diese Bestätigung braucht es für die Bestattung. Nach der Beurkundung können Sie dort die Todesurkunde bestellen.

Die Bestattung organisieren

Die Bestattung darf erst stattfinden, wenn die Bestätigung des Zivilstandsamts vorliegt. In der Schweiz haben Sie die Wahl zwischen Kremation und Erdbestattung. Über die Möglichkeiten wie Urnennische, Urnenhalle, Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab informiert das Bestattungsamt oder die Gemeinde des Wohnorts. Mehr zum Ablauf finden Sie in der Übersicht Bestattung.

Wie früh die Bestattung frühestens sein darf, legt der Kanton fest:

Frühester Zeitpunkt der Bestattung
KantonRegelStandQuelle
Bernfrühestens 48 Stunden nach dem Tod; das Gesundheitsamt kann Ausnahmen bewilligenAugust 2021BSG 811.811, Art. 4
Aargaufrühestens 48 Stunden nach dem Tod und nach der Meldung an das ZivilstandsamtJanuar 2017SAR 371.112, § 9
Wallisfrühestens 36 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem TodJanuar 2025SGS 818.400, Art. 5

Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Gemeinden können in ihren Reglementen weitere Vorgaben machen. Das Bestattungsinstitut oder das Bestattungsamt kennt die Regeln vor Ort.

Bestattungsunternehmen in Ihrer Region finden

Nach der Bestattung

Danach geht es um die Formalitäten. Laut der Checkliste des Bundes gehören dazu insbesondere:

  • Versicherungen kündigen, zum Beispiel Krankenkasse, Hausrat, Haftpflicht und Unfall
  • die AHV und eine allfällige Lebensversicherung informieren und eine mögliche Hinterlassenenrente beantragen
  • beim Arbeitgeber nach einer Hinterlassenenrente der zweiten Säule, einer allfälligen Abgangsentschädigung und dem restlichen Lohn fragen
  • Bank und Post informieren
  • Abonnemente und Mitgliedschaften kündigen
  • die Steuerbehörde informieren

Diese Schritte haben keine so kurze Frist wie die Meldung des Todesfalls. Nehmen Sie sich Zeit und holen Sie Unterstützung, wenn Sie sie brauchen, zum Beispiel bei einer Trauerbegleitung.

Häufige Fragen

Wer meldet einen Todesfall beim Zivilstandsamt?

Stirbt eine Person im Spital oder im Heim, meldet die Institution den Todesfall. Sonst melden die Angehörigen ihn innert zwei Tagen, schriftlich oder persönlich, mit der ärztlichen Todesbescheinigung im Original. Sie können auch ein Bestattungsinstitut oder das Bestattungsamt damit beauftragen.

Welche Dokumente braucht es für die Meldung?

In der Regel die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein oder den Familienausweis beziehungsweise den Partnerschaftsausweis, den Pass oder die Identitätskarte und bei ausländischen Personen den Niederlassungsausweis oder die Aufenthaltsbewilligung.

Wann darf die Bestattung stattfinden?

Erst wenn das Zivilstandsamt die Anmeldung des Todesfalls bestätigt hat. Zusätzlich legt der Kanton eine Mindestfrist fest, in Bern und im Aargau 48 Stunden nach dem Tod, im Wallis 36 Stunden.

Quellen und weiterführende Links

Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

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