Gastbeitrag einreichen
Sie begleiten Menschen am Lebensende, nach einem Todesfall oder in der Trauer? Als Bestatterin, Trauerbegleiter, Seelsorgerin, Notar oder Pflegefachperson wissen Sie, was Angehörigen in schweren Tagen hilft. Teilen Sie dieses Wissen im Trauerportal Ratgeber.
So entsteht Ihr Gastbeitrag
- 1. AnfrageSie beschreiben unten kurz Ihr Thema. Die Redaktion meldet sich in den nächsten Tagen.
- 2. EinladungPasst das Thema, bekommen Sie eine Einladung per Mail. Sie melden sich ohne Passwort an und ergänzen Ihr Profil.
- 3. SchreibenSie schreiben Ihren Beitrag direkt im Ratgeber und reichen ihn ein. Die Redaktion gibt Ihnen Rückmeldung.
- 4. ZustimmungSie lesen die Endfassung. Veröffentlicht wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Was wir uns von einem Gastbeitrag wünschen
- Der Beitrag hilft Angehörigen ganz praktisch: zuerst, was sie tun können, dann die Erklärung.
- Ruhig und würdevoll, mit der Anrede «Sie». Keine Werbung für eigene Angebote, kein Druck.
- Angaben zu Recht, Fristen und Kosten mit Quelle, zum Beispiel ch.ch, Gesetzestexte, Kantone oder Fachverbände.
- Der Text ist von Ihnen und nirgends sonst veröffentlicht. Zitate stammen von Personen, die zugestimmt haben.
- Ihr Name, Beruf, eine kurze Biografie und auf Wunsch ein Foto erscheinen im Autorenkasten.
- Sie dürfen einmal auf Ihre eigene Website verlinken. Der Beitrag ist als «Gastbeitrag» gekennzeichnet.
- Der Beitrag ist unentgeltlich. Bezahlte Beiträge veröffentlichen wir nur als Partnerporträt, klar gekennzeichnet.
Mit der Einreichung erlauben Sie Trauerportal, den Beitrag im Ratgeber zu veröffentlichen, für die Darstellung zu kürzen und später zu aktualisieren. Änderungen am Inhalt zeigen wir Ihnen vorher.