Kosten einer Todesanzeige in der Schweiz: was eine Anzeige in der Zeitung kostet und wer bezahlt
Was kostet eine Todesanzeige in der Zeitung? Den Preis legt jede Zeitung selbst fest. Hier lesen Sie, wie Sie zu einer verbindlichen Offerte kommen, wann die Gemeinde eine amtliche Todesanzeige veröffentlicht und wer die Kosten einer Todesanzeige trägt.

Das Wichtigste in Kürze
- Den Preis einer Todesanzeige in der Zeitung legt jede Zeitung selbst fest. Verlangen Sie vor der Aufgabe eine schriftliche Offerte.
- Die amtliche Todesanzeige veröffentlicht die Gemeinde. Ob sie etwas kostet und wo sie erscheint, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
- Eine private Todesanzeige gestalten und bezahlen die Angehörigen selbst.
- Übernimmt eine Gemeinde die Bestattungskosten, weil kein Geld da ist, kann sie Todesanzeigen davon ausnehmen. So regelt es zum Beispiel Münsingen.
- Bei der Erbschaftssteuer im Kanton Zürich zählen Todesanzeigen zu den Todesfallkosten. Diese werden pauschal mit CHF 12'000 berücksichtigt, Stand Oktober 2026.
Was eine Todesanzeige in der Zeitung kostet, legt jede Zeitung selbst fest. In diesem Ratgeber lesen Sie, wie Sie rasch zu einem verbindlichen Preis kommen und was die amtliche Todesanzeige der Gemeinde ist. Ausserdem erfahren Sie, wer die Kosten trägt und was bei den Steuern gilt. Welche Schritte nach einem Todesfall sonst anstehen, steht im Ratgeber Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte.
Todesanzeige in der Zeitung: Schritt für Schritt
Notizen
Was kostet eine Todesanzeige in der Zeitung?
Eine Todesanzeige in der Zeitung kostet so viel, wie die jeweilige Zeitung dafür verlangt. Einen verbindlichen Preis erhalten Sie nur mit einer Offerte. Das gilt für den Tages-Anzeiger ebenso wie für die Zürichsee-Zeitung oder die Thurgauer Zeitung.
Mit dem folgenden Rechner schätzen Sie ab, in welchem Rahmen der Preis liegt. Er rechnet mit Richtwerten pro Millimeter und Spalte, Stand 2026. Die Tarife ändern sich, darum ersetzt der Rechner die Offerte nicht.
Fragen Sie in der Offerte gezielt nach:
- dem Preis für die gewünschte Grösse der Anzeige
- dem Aufpreis für Farbe, ein Bild oder ein Symbol
- Preisunterschieden je nach Erscheinungstag
- ob die Anzeige auch online erscheint und ob das etwas kostet
- ob es Rabatte gibt, etwa für eine spätere Danksagung oder für mehrere Zeitungen desselben Verlags
- bis wann die Anzeige aufgegeben sein muss, damit sie am gewünschten Tag erscheint
Amtliche und private Todesanzeige: der Unterschied
Es gibt zwei Arten von Todesanzeigen. Die amtliche Todesanzeige ist eine kurze Mitteilung der Gemeinde über den Todesfall. Die private Todesanzeige ist ein Inserat, das die Angehörigen selbst gestalten und bezahlen.
Pro Senectute schreibt, dass die amtliche Todesanzeige kostenlos ist und die Kosten für private Todesanzeigen die Angehörigen tragen. Wo die amtliche Anzeige erscheint und ob dafür etwas bezahlt werden muss, entscheidet aber die Gemeinde. Massgebend sind deshalb immer die Angaben Ihres Bestattungsamts.
Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das amtliche Formular, das ein Spital oder Heim nach einem Todesfall an das Bestattungsamt schickt, heisst «Todesanzeige». Darauf weist zum Beispiel die Gemeinde Neerach hin. Mit dem Inserat in der Zeitung hat dieses Formular nichts zu tun.
Amtliche Todesanzeigen im Thurgau und im Kanton Zürich: Beispiele
Die Gemeinden handhaben die amtliche Todesanzeige unterschiedlich. Die Tabelle zeigt Beispiele. Für Ihren Fall ist die Regel Ihrer Wohngemeinde massgebend.
| Kanton | Regel | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Thurgau (Stadt Frauenfeld) | Die amtliche Zeitungsmitteilung erscheint auf Wunsch kostenlos in der Frauenfelder Woche. Eine amtliche Todesmitteilung in der Thurgauer Zeitung ist kostenpflichtig. Private Todesanzeigen organisieren die Angehörigen. | Oktober 2026 | Stadt Frauenfeld |
| Zürich (Gemeinde Seuzach) | Amtliche Todesanzeigen erscheinen im digitalen Amtsblatt und in der Seuzi Zytig. Ohne weitere Angaben der Angehörigen werden Vor- und Nachname sowie das Todesdatum veröffentlicht. | Oktober 2026 | Gemeinde Seuzach |
| Zürich (Gemeinde Schwerzenbach) | Das Bestattungsamt veröffentlicht eine amtliche Todesanzeige im «Glattaler». Sie kann auch im Schaukasten beim Gemeindehaus ausgehängt werden. Für private Anzeigen nennt die Gemeinde unter anderem den Glattaler und Anzeiger von Uster sowie den Tages-Anzeiger. | Oktober 2026 | Gemeinde Schwerzenbach |
Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.
Wer amtliche Todesanzeigen nicht verpassen möchte, kann das in Seuzach über das Amtsblatt einrichten. Dort gibt es laut Gemeinde ein kostenloses Abonnement, das per E-Mail meldet, wenn eine neue amtliche Todesanzeige erscheint.
Wie geben Sie eine private Todesanzeige auf?
Sie geben eine private Todesanzeige direkt bei der Zeitung auf. Sie können diese Aufgabe auch abgeben. Laut Pro Senectute entscheiden Sie selbst, ob Sie dem Bestattungsunternehmen nur einzelne Aufgaben oder alles übertragen. Fragen Sie nach, ob es auch die Todesanzeige übernimmt.

Für die Aufgabe hilft es, diese Angaben bereitzuhalten:
- vollständiger Name der verstorbenen Person
- Geburts- und Todesdatum
- Namen der Angehörigen, die in der Anzeige stehen sollen
- Text oder Trauerspruch
- Ort, Datum und Zeit der Abdankung, falls sie öffentlich ist
- Rechnungsadresse
Neben der Zeitung gibt es weitere Wege, den Todesfall bekannt zu machen. Auf Trauerportal können Sie eine Online-Todesanzeige gestalten. Den engeren Kreis erreichen Sie auch mit persönlichen Trauerkarten.
Wer bezahlt die Todesanzeige?
Eine private Todesanzeige bezahlen die Angehörigen, die sie aufgeben. So beschreibt es Pro Senectute. Teilen sich mehrere Personen eine Anzeige, sprechen Sie vorher ab, wer welchen Anteil übernimmt und an wen die Rechnung geht.
Für die Bestattungskosten gilt eine andere Regel. Die Gemeinde Münsingen im Kanton Bern schreibt, dass ihre Übernahme grundsätzlich Sache der nahen Angehörigen ist und dass sie aus dem Nachlass bezahlt werden. Der Nachlass ist das Vermögen und die Schulden, die eine verstorbene Person hinterlässt.
Hinterlässt jemand kaum Vermögen, kann die Gemeinde unter Umständen Bestattungskosten übernehmen. Todesanzeigen können davon ausgeschlossen sein. Bei der Gemeinde Münsingen gehören Trauerzirkulare und Todesanzeigen ausdrücklich zu den Kosten, die sie in keinem Fall übernimmt. Fragen Sie in einer solchen Lage beim Bestattungsamt nach, bevor Sie eine Anzeige in Auftrag geben.
Todesanzeige und Steuern: was im Kanton Zürich gilt
Im Kanton Zürich zählen die Kosten für Todesanzeigen bei der Erbschaftssteuer zu den Todesfallkosten. Die Erbschaftssteuer ist eine kantonale Steuer auf das, was jemand erbt.
Laut dem Kantonalen Steueramt Zürich werden die Todesfallkosten für Todesanzeigen, Beerdigung, Grabstein und Grabunterhalt zusammen pauschal mit CHF 12'000 berücksichtigt. Das ist der Stand Oktober 2026. Höhere Kosten müssen die Erben belegen. Bewahren Sie deshalb die Rechnung der Zeitung auf.
Bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer können diese Kosten laut Kanton Zürich nicht abgezogen werden. Andere Kantone haben eigene Regeln. Massgebend ist das Steueramt des Kantons, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat.
Wie lassen sich die Kosten einer Todesanzeige tief halten?
Am meisten Spielraum haben Sie bei der Wahl der Zeitung und bei der Grösse der Anzeige. Diese Fragen helfen beim Entscheid:
- Reicht die amtliche Todesanzeige der Gemeinde, oder soll zusätzlich eine private Anzeige erscheinen?
- In welcher Zeitung lesen die Menschen, die von dem Todesfall erfahren sollen? Oft genügt eine Zeitung.
- Wie ändert sich der Preis laut Offerte, wenn der Text kürzer ist oder die Anzeige schwarz-weiss erscheint?
- Kann eine Online-Todesanzeige oder eine Trauerkarte die Zeitungsanzeige ergänzen oder ersetzen?
Eine würdige Anzeige muss nicht gross sein. Entscheidend ist, dass die Menschen, die der verstorbenen Person nahestanden, davon erfahren.
Häufige Fragen
Was kostet eine Todesanzeige in der Zeitung?
Den Preis einer Todesanzeige legt jede Zeitung selbst fest, ob Tages-Anzeiger, Zürichsee-Zeitung oder Thurgauer Zeitung. Verlässlich ist nur eine schriftliche Offerte der Zeitung für Ihre Anzeige. Fragen Sie dabei nach dem Preis für Grösse, Farbe, Erscheinungstag und Online-Publikation.
Ist die amtliche Todesanzeige kostenlos?
Laut Pro Senectute ist die amtliche Todesanzeige kostenlos. Die Gemeinden handhaben es aber unterschiedlich. In Frauenfeld zum Beispiel erscheint die amtliche Mitteilung auf Wunsch kostenlos in der Frauenfelder Woche, in der Thurgauer Zeitung kostet sie etwas. Fragen Sie beim Bestattungsamt Ihrer Gemeinde nach.
Wer bezahlt die Kosten der Todesanzeige?
Eine private Todesanzeige bestellen und bezahlen die Angehörigen. Bestattungskosten werden grundsätzlich aus dem Nachlass bezahlt. Übernimmt die Gemeinde die Bestattungskosten, weil kein Geld vorhanden ist, kann sie Todesanzeigen davon ausnehmen, wie zum Beispiel die Gemeinde Münsingen.
Kann man die Kosten einer Todesanzeige von den Steuern abziehen?
Im Kanton Zürich zählen Todesanzeigen bei der Erbschaftssteuer zu den Todesfallkosten. Diese werden zusammen mit Beerdigung, Grabstein und Grabunterhalt pauschal mit CHF 12'000 berücksichtigt, Stand Oktober 2026. Höhere Kosten müssen die Erben belegen. Bei den Einkommenssteuern können diese Kosten laut Kanton Zürich nicht abgezogen werden.
Wo erscheinen amtliche Todesanzeigen im Thurgau und im Kanton Zürich?
Das bestimmt die Gemeinde. Die Stadt Frauenfeld veröffentlicht die amtliche Mitteilung auf Wunsch in der Frauenfelder Woche. In der Thurgauer Zeitung ist sie kostenpflichtig. Die Zürcher Gemeinde Seuzach veröffentlicht amtliche Todesanzeigen im digitalen Amtsblatt und in der Seuzi Zytig.
Quellen und weiterführende Links
- Stadt Frauenfeld: Anmeldung Todesfall und Organisation Beisetzung (2026)
- Gemeinde Seuzach: Amtliche Todesanzeige (2026)
- Gemeinde Schwerzenbach: Todesfall, Bestattung und Friedhof (2026)
- Gemeinde Neerach: Todesfall, was nun? Leitfaden für Angehörige
- Pro Senectute Schweiz: Todesfall in der Familie: Was tun? (2026)
- Gemeinde Münsingen: Merkblatt zur Kostenübernahme einer würdigen Bestattung
- Kanton Zürich, Kantonales Steueramt: Erbschafts- und Schenkungssteuer (2026)
- Kanton Zürich, Kantonales Steueramt: Merkblatt zur Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (2025)
Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

