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Organspende in der Schweiz: Ratgeber zu Alter, Ablauf und Widerspruchsregelung

Die Organspende in der Schweiz ist bis heute nur mit Zustimmung erlaubt. Hier lesen Sie, ab welchem Alter Sie entscheiden können, wie eine Spende abläuft, welche Rolle die Angehörigen haben und was sich mit der Widerspruchsregelung ändert.

Thomas ZahndTrauerportalVeröffentlicht am 6 Min. Lesezeit
Mit Kreide gemaltes rotes Herz auf weissem Papier
Bild: Trauerportal

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gilt bis zur Umstellung die Zustimmungsregelung: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt.
  • Ab 16 Jahren können Jugendliche ihren Willen zur Organspende selbst und verbindlich festhalten. Eine obere Altersgrenze für Organe gibt es nicht.
  • Ist kein Wille festgehalten, fragt das Spital die nächsten Angehörigen. Sie entscheiden so, wie die verstorbene Person entschieden hätte.
  • Die Widerspruchsregelung soll laut Bund voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028 eingeführt werden, das neue Register im zweiten Halbjahr 2027 bereitstehen. Stand: Oktober 2026.
  • Ein Testament eignet sich nicht für den Entscheid zur Organspende, weil es erst lange nach dem Tod eröffnet wird.
Inhalt · 7 Abschnitte

Ob man nach dem Tod Organe spenden möchte, ist eine persönliche Entscheidung. Beide Antworten, Ja und Nein, sind richtig. Wichtig ist, dass der Entscheid festgehalten ist und die Angehörigen ihn kennen. Dieser Ratgeber erklärt, was heute in der Schweiz gilt, ab welchem Alter Sie entscheiden können, wie eine Spende abläuft und was mit der Widerspruchsregelung neu wird.

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Organspende: Ihren Entscheid festhalten

Notizen

Was ist eine Organspende?

Bei einer Organspende werden einer Person Organe, Gewebe oder Zellen entnommen und einer kranken Person übertragen. Die Spende kann nach dem Tod oder zu Lebzeiten erfolgen. Die Spende zu Lebzeiten heisst Lebendspende.

In der Schweiz können laut Swisstransplant, der nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation, sieben Organe gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, beide Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Zu den Geweben und Zellen, die übertragen werden können, gehören Augenhornhaut, Haut, Herzklappen und grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder sowie Blutstammzellen.

Das Transplantationsgesetz regelt die Organspende in der ganzen Schweiz einheitlich. Es trat 2007 in Kraft. Die Spende ist unentgeltlich, der Handel mit menschlichen Organen ist verboten. Die Organe werden nach medizinischer Dringlichkeit, medizinischem Nutzen und Wartezeit zugeteilt.

Mit Kreide gemaltes rotes Herz auf weissem Papier
Bild: Trauerportal

Was gilt heute bei der Organspende in der Schweiz?

Heute gilt die Zustimmungsregelung: Nach dem Tod dürfen Organe und Gewebe nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Das bleibt so, bis die Widerspruchsregelung eingeführt wird.

Die Zustimmung kann von der verstorbenen Person selbst stammen, etwa auf einer Spendekarte. Ist nichts festgehalten, fragt das Spital die nächsten Angehörigen. Kennen sie den Willen nicht, müssen sie so entscheiden, wie die verstorbene Person entschieden hätte. Hat die Person eine Vertrauensperson bestimmt, entscheidet diese an Stelle der Angehörigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar, ist eine Entnahme verboten.

Als «nächste Angehörige» gelten laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Ehegattin oder der Ehegatte, eingetragene Partnerinnen und Partner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern und andere eng verbundene Personen. Entscheiden darf, wer der verstorbenen Person am nächsten stand.

Ab welchem Alter kann man Organe spenden, und bis zu welchem Alter?

Ab 16 Jahren können Jugendliche ihren Willen zur Organspende selbst und verbindlich festhalten. Eine feste obere Altersgrenze für die Organspende nach dem Tod gibt es nicht.

  • Unter 16 Jahren: Kommt eine Spende infrage, entscheiden die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern.
  • Hohes Alter: Laut BAG können Organe und Gewebe bis ins hohe Alter gespendet werden. Entscheidend sind der Gesundheitszustand und ob die Organe gut funktionieren. Auch Menschen mit bestimmten Krankheiten, darunter einige Tumorerkrankungen, können unter Umständen spenden. Das wird kurz vor oder während der Entnahme geprüft.
  • Einzelne Gewebe: Für die Herzklappenspende gilt laut Swisstransplant eine Alterslimite von 65 Jahren, Stand: Oktober 2026.
  • Lebendspende: Wer zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil der Leber spenden möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Die Niere ist die häufigste Lebendspende.

Wie halte ich meinen Entscheid fest?

Halten Sie Ihren Entscheid schriftlich fest und sagen Sie ihn Ihren Angehörigen. Das BAG nennt drei Möglichkeiten:

  • Spendekarte: Sie können angeben, ob Sie alle oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden möchten, ob Sie eine Spende ablehnen oder ob eine Vertrauensperson entscheiden soll. Die Angaben werden nirgends registriert. Die Karte ist kostenlos erhältlich.
  • Patientenverfügung: Darin legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Auch der Wille zur Organspende kann darin stehen. Unterstützung beim Verfassen finden Sie über die Beratung zur Patientenverfügung.
  • Elektronisches Patientendossier, kurz EPD: Hier können Sie zum Beispiel Ihre Spendekarte ablegen.

Ein Testament eignet sich nicht. Es wird erst lange nach dem Tod eröffnet, dann können Organe nicht mehr verwendet werden.

Mit einem Ja zur Spende stimmen Sie auch den vorbereitenden medizinischen Massnahmen zu. Das sind Massnahmen wie die Weiterführung der Beatmung, die nur dazu dienen, dass die Organe bis zur Entnahme keinen Schaden nehmen.

Das frühere Organspenderegister von Swisstransplant gibt es nicht mehr. Swisstransplant hat es im Oktober 2022 eingestellt. Ein neues Register des Bundes ist im Aufbau.

Ablauf der Organspende: was Angehörige erleben

Eine Organspende ist nur möglich, wenn eine Person im Spital auf der Intensivstation stirbt. Stirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist keine Organspende möglich. Gewebe wie die Augenhornhaut können dagegen auch später entnommen werden, die Hornhaut bis zu 48 Stunden nach dem Tod.

Das BAG unterscheidet zwei Situationen:

  • Nach einer schweren Hirnschädigung: Die Person wird weiter beatmet, bis feststeht, dass alle Funktionen des Gehirns endgültig ausgefallen sind.
  • Nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand: Die Angehörigen entscheiden gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten, die lebenserhaltende Behandlung zu beenden. Fünf Minuten nach dem letzten Herzschlag muss der Tod festgestellt werden.

In beiden Fällen gilt: Leben zu retten hat immer Vorrang. Ob eine Behandlung beendet wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte unabhängig davon, ob die Person einer Spende zugestimmt hat. Den Tod stellen zwei qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte fest. Sie dürfen nicht zum Team gehören, das die Organe entnimmt oder überträgt.

Die Vorbereitungen dauern mehrere Stunden. Der Ablauf im Spital dauert deshalb länger als ohne Spende. Die Entnahme erfolgt im Operationssaal. Danach werden die Wunden sorgfältig verschlossen, die Entnahmestellen sind durch Kleidung verdeckt. Die Angehörigen erhalten den Leichnam in würdigem Zustand und können sich verabschieden. Danach geht es mit den üblichen Schritten weiter, wie sie im Ratgeber Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte beschrieben sind. Mehr zu den Möglichkeiten der Bestattung lesen Sie unter Erdbestattung oder Kremation.

Automatische Organspende in der Schweiz: die Widerspruchsregelung

Eine automatische Organspende gibt es in der Schweiz heute nicht. Am 15. Mai 2022 hat das Stimmvolk mit 60,2 Prozent die erweiterte Widerspruchsregelung angenommen. Sie soll laut Bund voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Stand: Oktober 2026.

Unter der Widerspruchsregelung gelten alle Personen ab 16 Jahren nach dem Tod als Spenderinnen und Spender, wenn sie nicht widersprochen haben. «Erweitert» heisst: Ist kein Wille festgehalten, werden die Angehörigen gefragt. Sie können eine Spende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die Person dagegen gewesen wäre. Sind keine Angehörigen erreichbar, bleibt die Entnahme verboten.

Für die neue Regelung baut der Bund ein Register auf, in dem Sie Ja oder Nein eintragen können. Es soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2027 bereitstehen, die Widerspruchsregelung ein halbes Jahr später gelten. Der Bund will die Bevölkerung sechs Monate vor der Umstellung informieren. Spendekarte, Patientenverfügung und EPD bleiben gültig.

Wie viele Menschen warten auf ein Organ?

Ende 2025 warteten in der Schweiz 1'260 Personen auf ein oder mehrere Organe von verstorbenen Spenderinnen und Spendern. Das zeigen die Jahreszahlen von Swisstransplant, veröffentlicht im Januar 2026.

Die meisten warteten auf eine Niere, nämlich 850 Personen, oder auf eine Leber, nämlich 280 Personen. Im Jahr 2025 spendeten 185 verstorbene Personen ihre Organe, 547 Personen erhielten ein Organ, und 65 Personen starben, während sie auf der Warteliste standen.

Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorge ordnen möchten, finden Sie auf trauerportal.ch Fachleute, die beim Verfassen einer Patientenverfügung helfen.

Beratung zur Patientenverfügung finden

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann man in der Schweiz Organe spenden?

Ab 16 Jahren können Jugendliche ihren Willen zur Organspende selbst und verbindlich festhalten, zum Beispiel auf einer Spendekarte. Kommt bei einem Kind unter 16 Jahren eine Spende infrage, entscheiden die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern. Für eine Lebendspende einer Niere oder eines Teils der Leber muss die spendende Person mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein.

Bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?

Laut dem Bundesamt für Gesundheit können Organe und Gewebe bis ins hohe Alter gespendet werden. Entscheidend sind der Gesundheitszustand und die Funktion der Organe, nicht das Alter. Für einzelne Gewebe gibt es Grenzen: Für die Herzklappenspende gilt laut Swisstransplant eine Alterslimite von 65 Jahren, Stand: Oktober 2026.

Gibt es in der Schweiz eine automatische Organspende?

Nein, heute nicht. Bis zur Umstellung gilt die Zustimmungsregelung: Ohne Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen dürfen keine Organe entnommen werden. Die Widerspruchsregelung soll laut Bund voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028 eingeführt werden, Stand: Oktober 2026. Auch dann werden die Angehörigen gefragt, wenn kein Wille festgehalten ist, und sie können eine Spende ablehnen.

Kann ich meinen Willen zur Organspende im Testament festhalten?

Das ist nicht geeignet. Ein Testament wird erst lange nach dem Tod eröffnet, dann können Organe und Gewebe nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Spendekarte, die Patientenverfügung oder das elektronische Patientendossier und dazu ein Gespräch mit den Angehörigen.

Was passiert, wenn Angehörige im Spital nach der Organspende gefragt werden?

Liegt keine schriftliche Willensäusserung vor, fragt das Spital die nächsten Angehörigen, ob sie den Willen der verstorbenen Person kennen. Kennen sie ihn nicht, entscheiden sie so, wie die Person vermutlich entschieden hätte. Sind keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar, ist eine Entnahme verboten.

Quellen und weiterführende Links

Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

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