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Spirituelle buddhistische Sterbebegleitung: in Frieden sterben, Patientenverfügung und Abschied

Buddhistische Sterbebegleitung will Sterbenden Ruhe, einen klaren Geist und einen friedlichen Übergang ermöglichen. Hier erfahren Sie, welche Wünsche Sie im Spital, auf der Palliativstation und in der Patientenverfügung festhalten können und was die Palliativpflegerin Dorothea Mihm dazu lehrt.

Nicolas HaelgTrauerportalVeröffentlicht am 7 Min. Lesezeit
Weisse Buddha-Statue in Meditationshaltung vor dunklem Hintergrund
Bild: Foto: Mattia Faloretti / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Buddhistische Sterbebegleitung legt Wert auf Ruhe, Raum für Meditation und die Anwesenheit von Familie und, wenn gewünscht, von Mönchen.
  • Viele buddhistische Traditionen wünschen, dass der Körper nach dem Tod eine Zeit lang nicht berührt wird. Wie lange, ist je nach Tradition verschieden: von 30 Minuten bis drei Tage.
  • Religiöse und spirituelle Wünsche, auch zum Umgang mit dem Körper nach dem Tod, können Sie in einer Schweizer Patientenverfügung festhalten.
  • Eine Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte nur verbindlich, wenn sie datiert und von Hand unterschrieben ist.
  • Dorothea Mihm ist Palliative-Care-Pflegefachfrau und Buddhistin. Sie gibt Seminare zur spirituellen Sterbebegleitung und zur spirituellen Patientenverfügung.
Inhalt · 7 Abschnitte

Wie lässt sich die letzte Zeit eines Menschen gestalten, der aus buddhistischer Sicht in Frieden sterben möchte? Dieser Artikel zeigt, was buddhistische und spirituelle Sterbebegleitung bedeutet und was Sie mit dem Spital, der Palliativstation oder zu Hause absprechen können. Sie erfahren auch, wie Sie solche Wünsche in einer Patientenverfügung festhalten und was Dorothea Mihm in ihren Seminaren dazu lehrt.

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Buddhistische Sterbebegleitung vorbereiten

Notizen

Was ist buddhistische Sterbebegleitung?

Buddhistische Sterbebegleitung ist die Begleitung sterbender Menschen nach den Vorstellungen des Buddhismus: mit viel Ruhe, Raum für Meditation und einer friedlichen Stimmung. Das Universitäre Zentrum für Palliative Care des Inselspitals Bern hält fest, dass beim Sterben Familie und Mönche anwesend sein sollen. Manchmal wünschen Sterbende die Begleitung durch einen Mönch. Das ist möglich, aber nicht notwendig.

Die Wiedergeburt ist Teil des buddhistischen Glaubens. Darum ist die Haltung im Sterben wichtig. Im Buddhismus gibt es verschiedene Richtungen, zum Beispiel den Theravada-Buddhismus und den tibetischen Buddhismus. Ihre Bräuche unterscheiden sich. Ein Handbuch der Klinik Hirslanden beschreibt das so: Im Theravada-Buddhismus kommen möglichst alle Angehörigen zur sterbenden Person, damit sie sich nicht allein fühlt, und es werden Gebete und Lehrtexte vorgetragen. Im tibetischen Buddhismus rezitieren Mönche Mantras laut, damit die sterbende Person sie hört. Mantras sind kurze heilige Silben oder Verse.

Beide Spitäler betonen: Jeder Mensch lebt seine Religion auf eigene Weise. Am besten fragen Sie die sterbende Person selbst oder die Familie, was ihr wichtig ist.

Was bedeutet «in Frieden sterben»?

Für Dorothea Mihm heisst in Frieden sterben, ohne körperliche Beschwerden und mit klarem, ruhigem Geist zu sterben. So beschreibt sie es in ihrem Text zur spirituellen Patientenverfügung.

«Ein gutes Sterben ist ein Sterben in geistigem Frieden, in Mitgefühl und im Einverstanden sein.»
Dorothea Mihm, Palliative-Care-Pflegefachfrau, Spiritual Care Giver, Heilpraktikerin und Autorin (Quelle)

Laut Mihm stören eine Pflege ohne Würde und Respekt sowie hohe Dosen von Medikamenten, die das Bewusstsein stark trüben, den Geist von Sterbenden. Spirituelle Sterbebegleitung heisst darum: Schmerzen lindern und zugleich darauf achten, was den Geist klar hält.

Spirituelle Begleitung gehört in der Schweiz zur Palliative Care. Palliative Care ist die Betreuung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder fortschreitenden Krankheiten. Nach den nationalen Leitlinien, die palliative.ch zitiert, umfasst sie medizinische Behandlung, Pflege sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung.

Wer ist Dorothea Mihm?

Dorothea Mihm ist Palliative-Care-Pflegefachfrau, Spiritual Care Giver, Heilpraktikerin und Autorin. Spiritual Care ist die spirituelle Begleitung kranker und sterbender Menschen. Laut dem Domicilium Weyarn ist sie ausserdem Bestatterin. Sie arbeitet seit über 40 Jahren als Krankenschwester, davon 20 Jahre mit Palliativpatientinnen und -patienten. Auf Reisen nach Asien hat sie neue Wege im Umgang mit dem Sterben kennengelernt. Sie verbindet sie mit Methoden aus dem Westen, etwa der «Basalen Stimulation in der Pflege».

Mit der Medizinjournalistin Annette Bopp hat sie das Buch «Die sieben Geheimnisse guten Sterbens. Erfahrungen einer buddhistischen Palliativschwester» geschrieben. Im Video weiter unten erzählt sie im Kloster Buddhas Weg von ihrer Arbeit.

Seminare von Dorothea Mihm

Dorothea Mihm gibt ihr Wissen in Seminaren an Fachpersonen und Laien weiter. Sie leitet Basis- und Aufbaukurse in der Sterbebegleitung für Pflegende, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und -begleiter, Seelsorgende sowie Psychologinnen und Psychologen.

Stand Oktober 2026 haben zwei Anbieter in Deutschland im Herbst 2026 Seminare mit ihr im Programm:

  • Buddhas Weg, ein buddhistisches Kloster mit Seminar- und Gästehaus im Odenwald: ein Kurs zur Basalen Stimulation in der Sterbebegleitung und ein Tag zur spirituellen Patientenverfügung.
  • Domicilium Weyarn: eine dreiteilige Fortbildung «Spirituelle Sterbebegleitung aus Sicht des Tibetischen Buddhismus». Die drei Teile können nur gemeinsam gebucht werden.

Die aktuellen Termine und Kosten finden Sie auf den Websites der Anbieter.

Die spirituelle Patientenverfügung

Eine spirituelle Patientenverfügung hält neben medizinischen Fragen auch die spirituelle Begleitung im Sterben fest. Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie bestimmen, welche Behandlung Sie wünschen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Dorothea Mihm stellt in ihren Kursen vier Fragen ins Zentrum: Was kann man tun, damit der Geist klar bleibt? Welche Medikamente sind empfehlenswert? Welche Rituale habe ich? Welche pflegerischen Möglichkeiten gibt es?

In der Schweiz gilt für diese Wünsche das Schweizer Recht. Das Zivilgesetzbuch regelt die Patientenverfügung seit dem 1. Januar 2013 in den Artikeln 370 ff. Laut ch.ch gilt:

  • Sie müssen beim Verfassen urteilsfähig sein. Urteilsfähig ist, wer die Folgen eines Entscheids verstehen und danach handeln kann.
  • Die Verfügung muss Ihrem wirklichen Willen entsprechen und darf nicht unter Druck entstanden sein.
  • Für Ärztinnen und Ärzte ist sie nur verbindlich, wenn sie datiert und von Hand unterschrieben ist.
  • Sie ist persönlich und kostenlos. Sie können sie jederzeit ändern. Die FMH, der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, empfiehlt, sie alle zwei Jahre zu prüfen.

Die Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes, kurz SRK, hat Platz für Ihre religiösen und spirituellen Wünsche. Die Wegleitung des SRK fragt auch nach Ritualen, die unmittelbar nach dem Tod beachtet werden sollen, etwa zum Umgang mit dem Körper. Zu sedierenden Medikamenten können Sie zustimmen oder ablehnen. Das sind Medikamente, die das Bewusstsein dämpfen oder ausschalten. Laut SRK werden sie in der Regel bei stark belastender Unruhe oder Angst eingesetzt, die sich schlecht lindern lässt. Lassen Sie sich bei solchen Fragen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.

Wird die Patientenverfügung nicht beachtet oder sind sich die Angehörigen über die Auslegung uneinig, können sie sich laut Pro Senectute an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB wenden.

Wie lassen sich die letzten Tage im Spital oder auf der Palliativstation gestalten?

Sagen Sie dem Behandlungsteam früh, dass die sterbende Person buddhistisch begleitet werden möchte. Spitäler haben dafür Ansprechpersonen: Die Seelsorge des Inselspitals zum Beispiel begleitet Menschen verschiedener Glaubensrichtungen. Sie hat ein Netz von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Religionen, die sie auf Wunsch beizieht. Auch die Leitlinien von palliative.ch sehen vor, dass die Seelsorge auf Wunsch Vertretungen anderer Religionen beizieht.

Patientin im Spitalbett mit Infusionspumpe
Bild: Trauerportal

Laut dem Inselspital können Sie Folgendes erbitten:

  • viel Ruhe und Raum für Meditation
  • die Anwesenheit der Familie und, wenn gewünscht, eines Mönchs
  • den Oberkörper der sterbenden Person hochzulagern
  • genug Zeit für den Abschied nach dem Tod

Für die Begleitung zu Hause können Sie eine Fachperson für Palliativpflege beiziehen. Legen Sie auch zu Hause die Patientenverfügung griffbereit hin. Laut ch.ch hilft ein Hinweis im Portemonnaie, damit das Behandlungsteam sie findet.

Buddhismus und Körperpflege: was nach dem Tod zu beachten ist

In vielen buddhistischen Traditionen bleibt der Körper nach dem Tod eine Zeit lang unberührt, weil das Bewusstsein ihn erst nach und nach verlässt. Wie lange, ist je nach Tradition verschieden:

  • Allgemein: Laut dem Inselspital sollte der Körper mindestens 30 Minuten, eigentlich 24 Stunden lang nicht berührt werden. Muss die Pflege den Körper umlagern, berührt sie zuerst den Kopf.
  • Tibetischer Buddhismus: Nach dem Handbuch der Klinik Hirslanden bleibt der Körper traditionell drei Tage unberührt. Mönche halten eine Nacht lang Totenwache.
  • Theravada-Buddhismus: Laut demselben Handbuch waschen die Angehörigen zuerst die Hände und dann den ganzen Körper. Wer das tut, ist nicht vorgeschrieben.

Ist eine Obduktion nötig, soll sie laut beiden Spitalübersichten erst nach drei Tagen erfolgen. Sprechen Sie diesen Wunsch beim Behandlungsteam an. Das Inselspital nennt als Bestattungsform im Buddhismus ausschliesslich die Kremation. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Erdbestattung oder Kremation: die Bestattungsarten in der Schweiz.

Sie müssen nicht alles selbst organisieren. Das Bestattungsinstitut übernimmt vieles, wenn Sie ihm die Wünsche zur Ruhezeit und zur Bestattung früh mitteilen. Welche Formalitäten nach einem Todesfall anstehen, erklärt der Artikel Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte.

Video: Buddhas Weg, in Frieden sterben

In diesem Gespräch erzählt Dorothea Mihm im Kloster Buddhas Weg von ihrer Arbeit als Palliative-Care-Pflegefachfrau und von der spirituellen Begleitung Sterbender.

Video: Buddhas Weg - in Frieden Sterben (Vimeo)

Möchten Sie Ihre eigenen Wünsche für das Lebensende festhalten? Eine Fachperson hilft Ihnen beim Ausfüllen der Patientenverfügung. Zur Begleitung nach einem Verlust finden Sie auch eine Trauerbegleitung in Ihrer Nähe.

Beratung zur Patientenverfügung finden

Häufige Fragen

Wer ist Dorothea Mihm?

Dorothea Mihm ist Palliative-Care-Pflegefachfrau, Spiritual Care Giver, Heilpraktikerin und Autorin. Sie arbeitet seit über 40 Jahren als Krankenschwester, davon 20 Jahre mit Palliativpatientinnen und -patienten. Zusammen mit Annette Bopp hat sie das Buch «Die sieben Geheimnisse guten Sterbens. Erfahrungen einer buddhistischen Palliativschwester» geschrieben.

Wo bietet Dorothea Mihm Seminare an?

Dorothea Mihm gibt Seminare unter anderem im buddhistischen Kloster Buddhas Weg im Odenwald und im Domicilium in Weyarn, beide in Deutschland. Stand Oktober 2026 stehen dort im Herbst 2026 Kurse zur spirituellen Patientenverfügung, zur Basalen Stimulation in der Sterbebegleitung und eine dreiteilige Fortbildung zur Sterbebegleitung aus Sicht des tibetischen Buddhismus im Programm. Die aktuellen Termine stehen auf den Websites der Anbieter.

Was ist eine spirituelle Patientenverfügung?

Eine spirituelle Patientenverfügung ist eine Patientenverfügung, die neben den medizinischen Fragen auch die spirituelle Begleitung im Sterben festhält. Nach Dorothea Mihm geht es darum, möglichst ohne körperliche Beschwerden und mit klarem, ruhigem Geist zu sterben. Dazu gehören Fragen zu Medikamenten, Ritualen und Pflege. In der Schweiz ist sie verbindlich, wenn sie die Formvorschriften einer Patientenverfügung erfüllt.

Wie lange soll man eine verstorbene Person im Buddhismus nicht berühren?

Das ist je nach Tradition verschieden. Laut dem Universitären Zentrum für Palliative Care des Inselspitals Bern sollte der Körper mindestens 30 Minuten, eigentlich 24 Stunden lang nicht berührt werden. Im tibetischen Buddhismus wird der Körper nach einem Handbuch der Klinik Hirslanden traditionell drei Tage nicht berührt. Fragen Sie die Familie oder die Gemeinschaft, was für die verstorbene Person gilt.

Gilt eine spirituelle Patientenverfügung auch in der Schweiz?

In der Schweiz regelt das Zivilgesetzbuch in den Artikeln 370 ff. die Patientenverfügung. Für Ärztinnen und Ärzte ist sie verbindlich, wenn die Person beim Verfassen urteilsfähig war und das Dokument datiert und von Hand unterschrieben ist. Religiöse und spirituelle Wünsche, auch zum Umgang mit dem Körper nach dem Tod, können darin festgehalten werden.

Quellen und weiterführende Links

Nicolas HaelgMitgründer und Co-GeschäftsführerNicolas Haelg verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Nicolas Haelg geprüft

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