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Vorsorgeauftrag erstellen: Das sollten Sie beachten

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie vertritt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. So erstellen Sie einen gültigen Vorsorgeauftrag in der Schweiz und das geschieht im Ernstfall.

Thomas ZahndTrauerportalVeröffentlicht am 6 Min. Lesezeit
Füllfeder schreibt in Schreibschrift auf Papier
Bild: Trauerportal

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertritt.
  • Er ist nur gültig, wenn er vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet ist.
  • Er wirkt erst, wenn die KESB ihn nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit geprüft und für wirksam erklärt hat.
  • Den Hinterlegungsort können Sie beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Das kostet mit Stand Oktober 2026 CHF 75.
  • Ohne Vorsorgeauftrag dürfen Ehe- und eingetragene Partner nur alltägliche Geschäfte erledigen, sonst entscheidet die KESB.
Inhalt · 7 Abschnitte

Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie vertritt, wenn Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Hier erfahren Sie, welche Form das Gesetz verlangt, was hineingehört, wie Sie eine Vertrauensperson wählen und was geschieht, wenn der Ernstfall eintritt.

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Vorsorgeauftrag erstellen: die Schritte

Notizen

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein schriftlicher Auftrag, mit dem Sie eine Person bestimmen, die Sie bei späterer Urteilsunfähigkeit vertritt. Urteilsunfähig kann man laut Pro Senectute zum Beispiel nach einem Unfall oder als Folge einer Erkrankung werden.

Das Zivilgesetzbuch regelt den Vorsorgeauftrag in Art. 360 ZGB und den folgenden Artikeln. Nach Art. 360 ZGB kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen. Handlungsfähig heisst laut der KESB Graubünden: volljährig und urteilsfähig. Eine juristische Person ist zum Beispiel eine Bank.

Der Vorsorgeauftrag unterscheidet sich von der Patientenverfügung. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen oder nicht. Der Vorsorgeauftrag betrifft Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Laut Pro Senectute ist es sinnvoll, die Personensorge im Vorsorgeauftrag und die Vertretung in der Patientenverfügung derselben Person zu übertragen oder klar zu regeln, wer wofür zuständig ist.

Vorsorgeauftrag erstellen: die zwei gültigen Formen

Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet ist. So verlangt es Art. 361 ZGB.

  • Eigenhändig: Sie schreiben den ganzen Text von Anfang bis Ende von Hand, setzen das Datum dazu und unterschreiben. Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text genügt nicht.
  • Öffentlich beurkundet: Eine Notarin oder ein Notar setzt den Vorsorgeauftrag mit Ihnen auf und beurkundet ihn. Laut Pro Senectute bestätigt die Notarin oder der Notar dabei auch, dass Sie beim Verfassen urteilsfähig waren. Die Kosten richten sich nach Aufwand und sind je nach Kanton verschieden.

Sie brauchen keine Anwältin und keinen Treuhänder, um einen Vorsorgeauftrag zu errichten. Darauf weist die KESB Region Zürichsee-Linth hin. Vorlagen dürfen Sie verwenden, sollten sie aber auf Ihre Lage anpassen und nichts übernehmen, was Sie nicht verstehen. Bestehen Zweifel an Ihrer Urteilsfähigkeit, etwa wegen hohen Alters, empfiehlt dieselbe Behörde, ein aktuelles Arztzeugnis beizulegen.

Füllfeder schreibt in Schreibschrift auf Papier
Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Bild: Trauerportal

Ändern und widerrufen: Einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag können Sie laut Pro Senectute von Hand ergänzen. Kennzeichnen Sie jede Änderung deutlich, datieren und unterschreiben Sie sie. Änderungen an einem beurkundeten Vorsorgeauftrag müssen ebenfalls beurkundet werden. Nach Art. 362 ZGB können Sie den Vorsorgeauftrag jederzeit in einer der beiden Formen widerrufen oder die Urkunde vernichten.

Was gehört in einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag umfasst drei Bereiche. Sie können alle drei einer Person übertragen oder für jeden Bereich eine andere Person bestimmen.

  • Personensorge: Sie betrifft Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl und den Schutz Ihrer Persönlichkeit. Laut Pro Senectute können Sie die Personensorge nur einer natürlichen Person übertragen, also einem Menschen und keiner Firma. Schreiben Sie Ihre Wünsche und Werte verständlich auf.
  • Vermögenssorge: Die beauftragte Person verwaltet Ihr Vermögen, deckt die Lebenskosten und bezahlt Rechnungen. Diesen Bereich können Sie auch einer juristischen Person wie Ihrer Bank übertragen.
  • Vertretung im Rechtsverkehr: Die beauftragte Person vertritt Sie gegenüber Behörden, Banken und anderen. Laut Pro Senectute deckt diese Vertretung den Alltag ab. Besondere Geschäfte wie den Verkauf eines Hauses oder einen Eintrag im Grundbuch erwähnen Sie ausdrücklich.

Nach Art. 360 ZGB müssen Sie die Aufgaben umschreiben und können Weisungen erteilen. Sie können auch eine Ersatzperson bestimmen für den Fall, dass die beauftragte Person nicht geeignet ist, ablehnt oder später kündigt.

Regeln Sie auch die Entschädigung. Fehlt eine Regelung, legt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, nach Art. 366 ZGB eine angemessene Entschädigung fest, wenn der Umfang der Aufgaben dies rechtfertigt. Entschädigung und Spesen gehen zulasten der auftraggebenden Person.

Wie finde ich die richtige Vertrauensperson?

Wählen Sie eine Person, der Sie ganz vertrauen und bei der kein Interessenkonflikt droht. Das empfiehlt Pro Senectute.

Sprechen Sie mit ihr ausführlich über die Aufgaben, Ihre Wünsche und Ihre Gründe. Die Person kann den Auftrag nämlich ablehnen. Hat sie ihn angenommen, kann sie ihn nach Art. 367 ZGB mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich bei der KESB kündigen, aus wichtigen Gründen auch sofort. Eine Ersatzperson, mit der Sie ebenfalls gesprochen haben, gibt deshalb zusätzliche Sicherheit.

Wo bewahre ich den Vorsorgeauftrag auf?

Bewahren Sie das Original so auf, dass es im Ernstfall gefunden wird, und sagen Sie der beauftragten Person, wo es liegt. Die KESB anerkennt laut Pro Senectute nur das Original, eine Kopie gilt bloss als Hinweis.

Beim Zivilstandsamt können Sie eintragen lassen, dass Sie einen Vorsorgeauftrag errichtet haben und wo er liegt. Diese Möglichkeit sieht Art. 361 Abs. 3 ZGB vor. Laut dem Kanton Solothurn ist der Eintrag freiwillig und für die Gültigkeit nicht nötig. Das Zivilstandsamt nimmt den Vorsorgeauftrag selbst nicht entgegen und prüft ihn nicht. Den Antrag stellen Sie persönlich oder mit einem Formular des Bundes bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz. Mit Stand Oktober 2026 kostet der Eintrag CHF 75, eine Bestätigung darüber CHF 30.

Einige Kantone bewahren das Original auf Wunsch amtlich auf. Die Regeln und Gebühren sind kantonal, massgebend ist die Auskunft Ihres Kantons.

Amtliche Aufbewahrung des Originals
KantonRegelStandQuelle
GraubündenDie KESB bewahrt Vorsorgeaufträge auf Wunsch auf und führt ein Verzeichnis. Jede Hinterlegung kostet CHF 100. Die Aufbewahrung ist freiwillig.August 2023KESB Graubünden: Merkblatt Vorsorgeauftrag
St. GallenFreiwillige Hinterlegung des Originals beim Amtsnotariat St. Gallen für CHF 100 zuzüglich MwSt., laut Merkblatt der KESB Region Zürichsee-Linth.September 2022KESB Region Zürichsee-Linth: Merkblatt Vorsorgeauftrag

Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Was passiert, wenn jemand urteilsunfähig wird?

Der Vorsorgeauftrag gilt erst, wenn die Person urteilsunfähig ist und die KESB ihn geprüft und für wirksam erklärt hat. Diese Prüfung heisst Validierung. Für Angehörige heisst das: Sie reichen laut dem Kanton Zug das Original bei der KESB ein und legen ein vorhandenes Arztzeugnis zur Urteilsunfähigkeit bei.

Nach Art. 363 ZGB prüft die KESB, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet ist, ob die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist, ob die beauftragte Person geeignet ist und ob weitere Schutzmassnahmen nötig sind. Weiss die KESB nicht, ob ein Vorsorgeauftrag besteht, fragt sie beim Zivilstandsamt nach. Nimmt die beauftragte Person den Auftrag an, erhält sie eine Urkunde, die ihre Befugnisse festhält.

Nach Art. 369 ZGB verliert der Vorsorgeauftrag seine Wirkung, wenn die Person wieder urteilsfähig wird. Laut Pro Senectute endet er auch mit dem Tod. Was danach zu tun ist, lesen Sie unter Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte.

Was gilt ohne Vorsorgeauftrag?

Ohne Vorsorgeauftrag hat die Ehefrau, der Ehemann oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner nur ein begrenztes Vertretungsrecht. Es gilt nach Art. 374 ZGB, wenn das Paar zusammenlebt oder sich regelmässig und persönlich beisteht.

Dieses Recht umfasst die üblichen Geschäfte für den Lebensunterhalt, die ordentliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen und nötigenfalls das Öffnen der Post. Für ausserordentliche Geschäfte wie einen Liegenschaftsverkauf braucht es die Zustimmung der KESB.

Wer nicht verheiratet oder eingetragen ist und keinen Vorsorgeauftrag hat, erhält bei Bedarf eine Beistandschaft. Das ist eine behördliche Massnahme der KESB nach Art. 390 ZGB. Laut Pro Senectute klärt die KESB zuerst ab, ob jemand aus der Familie oder dem Bekanntenkreis die Aufgabe übernehmen kann. Das gesetzliche Vertretungsrecht nach Art. 374 ZGB gilt nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft. Unverheiratete Paare können sich laut Pro Senectute mit einem Vorsorgeauftrag gegenseitig ein Vertretungsrecht einräumen.

Möchten Sie Ihren Vorsorgeauftrag mit einer Fachperson besprechen, finden Sie auf trauerportal.ch Beratungsstellen in Ihrer Region. Für medizinische Entscheide hilft eine Beratung zur Patientenverfügung.

Beratung zum Vorsorgeauftrag finden

Häufige Fragen

Was steht in Art. 360 ZGB?

Art. 360 ZGB erlaubt einer handlungsfähigen Person, eine natürliche oder juristische Person für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu beauftragen. Die beauftragte Person kann die Personensorge, die Vermögenssorge oder die Vertretung im Rechtsverkehr übernehmen. Die auftraggebende Person muss die Aufgaben umschreiben und kann eine Ersatzperson bestimmen.

Muss ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz von Hand geschrieben sein?

Ja, ausser er wird öffentlich beurkundet. Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag muss nach Art. 361 ZGB von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Die Alternative ist die Beurkundung bei einer Notarin oder einem Notar.

Kann ich eine Vorlage verwenden, zum Beispiel vom Beobachter?

Vorlagen gibt es unter anderem bei Pro Senectute, und der Beobachter bietet seinen Abonnentinnen und Abonnenten Mustervorlagen an. Die KESB Region Zürichsee-Linth rät, eine Vorlage auf die eigene Lage anzupassen und nichts zu übernehmen, was man nicht versteht. Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag muss trotzdem vollständig von Hand abgeschrieben, datiert und unterschrieben werden.

Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?

Ein Vorsorgeauftrag wirkt erst, wenn die Person urteilsunfähig geworden ist und die KESB ihn geprüft und für wirksam erklärt hat. Angehörige reichen dafür das Original bei der KESB ein, wenn möglich mit einem Arztzeugnis. Die beauftragte Person erhält danach eine Urkunde mit ihren Befugnissen.

Braucht es einen Vorsorgeauftrag, wenn man verheiratet ist?

Ohne Vorsorgeauftrag dürfen Ehe- und eingetragene Partner nach Art. 374 ZGB nur die üblichen Geschäfte für den Lebensunterhalt und die ordentliche Vermögensverwaltung erledigen und nötigenfalls die Post öffnen. Für ausserordentliche Geschäfte wie einen Liegenschaftsverkauf braucht es die Zustimmung der KESB. Mit einem Vorsorgeauftrag können sich Paare umfassendere Vertretungsrechte geben.

Quellen und weiterführende Links

Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

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