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Neues Erbrecht Schweiz seit 2023: Pflichtteile und was sich geändert hat

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Die Pflichtteile der Kinder sind kleiner geworden, und Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Hier lesen Sie, was das für Sie als Erbin oder Erbe bedeutet und wie Sie ein Testament einordnen können.

Thomas ZahndTrauerportalVeröffentlicht am 6 Min. Lesezeit
Neues Erbrecht Schweiz seit 2023
Bild: KI-generiert, Trauerportal

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs. Vorher waren es drei Viertel.
  • Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr. Geschützt sind nur noch die Nachkommen sowie die Ehegattin oder der Ehegatte und die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner.
  • Wer erbt, wenn es kein Testament gibt, ist mit der Revision gleich geblieben.
  • Verletzt ein Testament einen Pflichtteil, gilt es trotzdem, solange niemand eine Herabsetzungsklage erhebt. Diese Klage muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden, nachdem man von der Verletzung erfahren hat.
  • Auch 2025 und 2026 gelten die Pflichtteile von 2023. Eine weitere Revision zur Unternehmensnachfolge hat das Parlament im März 2024 abgelehnt.
Inhalt · 7 Abschnitte

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Wer ein Testament schreibt, kann seither über einen grösseren Teil des eigenen Vermögens frei bestimmen. Hier lesen Sie, welche Pflichtteile heute gelten und was sich geändert hat. Und Sie erfahren, was Sie tun können, wenn ein Testament Ihren Anteil kürzt.

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Ein Testament nach dem neuen Erbrecht einordnen

Notizen

Was hat sich im Erbrecht 2023 geändert?

Die Kinder haben seit 2023 einen kleineren Pflichtteil, und die Eltern haben gar keinen mehr. Wer ein Testament schreibt, kann darum mehr Vermögen frei verteilen. Die gesetzliche Erbfolge ist gleich geblieben. Sie regelt, wer erbt, wenn es kein Testament gibt. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen. Stand: Oktober 2026.

Thema Seit 1. Januar 2023 Quelle
Pflichtteil der Nachkommen Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, bisher drei Viertel Kanton Thurgau, Merkblatt
Pflichtteil der Eltern aufgehoben Gerichte Kanton Zürich
Ehegatte oder Ehegattin im Scheidungsverfahren kann den Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen schon während des Verfahrens verlieren Kanton Thurgau, Merkblatt
Nutzniessung für den überlebenden Ehegatten frei verfügbare Quote die Hälfte des Nachlasses, bisher ein Viertel Kanton Thurgau, Merkblatt
Säule 3a gehört nicht zum Nachlass, zählt aber bei der Berechnung der Pflichtteile Kanton Thurgau, Merkblatt
Erbvertrag spätere Schenkungen, die dem Vertrag widersprechen, sind nicht mehr zulässig, ausser übliche Gelegenheitsgeschenke Kanton Thurgau, Merkblatt

Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der Teil der Erbschaft, den bestimmte nahe Angehörige auf jeden Fall bekommen, auch wenn ein Testament etwas anderes sagt. Das Zivilgesetzbuch regelt die Pflichtteile in Artikel 470 und 471. Seit 2023 haben nur noch zwei Gruppen einen Pflichtteil:

  • die Nachkommen, also die Kinder und, wenn ein Kind schon gestorben ist, dessen Kinder
  • die Ehegattin oder der Ehegatte und die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner

Für beide Gruppen beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil, den jemand erbt, wenn es kein Testament gibt. Geschwister, Cousinen und Cousins haben laut ch.ch keinen Pflichtteil. Wer nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, kann laut den Gerichten des Kantons Zürich über den ganzen Nachlass frei bestimmen.

Wer im Konkubinat lebt, also ohne Ehe und ohne eingetragene Partnerschaft, hat keinen gesetzlichen Erbteil. Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner erbt nur, wenn das im Testament steht.

Wie gross sind die Pflichtteile seit 2023? Beispiele in Franken

Sie berechnen Ihren Pflichtteil in zwei Schritten. Zuerst bestimmen Sie den gesetzlichen Erbteil. Davon ist die Hälfte geschützt. Die Beispiele gehen von einem Nachlass von CHF 400'000 aus. Den Rest, also den Teil ohne Pflichtteil, kann die verstorbene Person im Testament frei verteilen. Man nennt ihn die frei verfügbare Quote.

Familiensituation Pflichtteile seit 2023 Frei verfügbar Quelle
Ehegatte und Kinder Ehegatte 1/4 (CHF 100'000), Kinder zusammen 1/4 (CHF 100'000) 1/2 (CHF 200'000) Gerichte Kanton Zürich
Zwei Kinder, kein Ehegatte zusammen 1/2 (CHF 200'000), je CHF 100'000 1/2 (CHF 200'000) Gerichte Kanton Zürich
Ehegatte und Eltern, keine Kinder Ehegatte 3/8 (CHF 150'000), Eltern keinen 5/8 (CHF 250'000) Gerichte Kanton Zürich
Weder verheiratet noch Kinder keine Pflichtteile ganzer Nachlass Gerichte Kanton Zürich

Im Beispiel mit zwei Kindern sieht man den Unterschied zum alten Recht. Bis Ende 2022 waren drei Viertel geschützt, also CHF 300'000 oder CHF 150'000 pro Kind. Heute sind es CHF 100'000 pro Kind. Ist ein Kind schon gestorben, treten seine eigenen Kinder an seine Stelle. Sie teilen sich seinen Pflichtteil.

Nutzniessung: mehr Spielraum für den überlebenden Ehegatten

Wer verheiratet war, kann der Ehegattin oder dem Ehegatten gegenüber den gemeinsamen Kindern seit 2023 mehr hinterlassen. Möglich ist die Hälfte des Nachlasses als Eigentum und die andere Hälfte zur Nutzniessung. Nutzniessung heisst: Die Kinder werden Eigentümer dieses Teils. Den Ertrag behält aber der überlebende Elternteil. Er darf zum Beispiel Zinsen und Dividenden behalten und Wohnung und Hausrat weiter benutzen. Laut der Grundbuch- und Notariatsverwaltung Thurgau lag die frei verfügbare Quote in diesem Fall bisher bei einem Viertel. Heute ist es die Hälfte.

Scheidungsverfahren, Säule 3a und Erbvertrag

Scheidung: Früher blieben Ehegatten bis zur rechtskräftigen Scheidung erb- und pflichtteilsberechtigt. Heute kann ein Ehegatte den Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen schon während des Scheidungsverfahrens verlieren. Das gilt aber nur, wenn die verstorbene Person den Ausschluss in einem Testament festgehalten hat. Sonst erbt der Ehegatte bis zum Scheidungsurteil weiter.

Säule 3a: Die Säule 3a ist die private, steuerbegünstigte Vorsorge. Guthaben aus Vorsorgeversicherungen und 3a-Konten gehören seit 2023 nicht mehr zum Nachlass. Bei der Berechnung der Pflichtteile werden sie trotzdem berücksichtigt.

Erbvertrag: Ein Erbvertrag ist ein Vertrag über den Nachlass, den man beim Notariat abschliesst. Gibt es einen solchen Vertrag, darf die verstorbene Person seit 2023 keine Schenkungen mehr gemacht haben, die dem Vertrag widersprechen. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind erlaubt.

Hand unterschreibt ein Dokument mit Kugelschreiber
Bild: Trauerportal

Was tun, wenn ein Testament den Pflichtteil verletzt?

Ein Testament, das einen Pflichtteil verletzt, gilt trotzdem. Es wird nur geändert, wenn sich jemand wehrt. Dafür gibt es die Herabsetzungsklage, die das Zivilgesetzbuch in Artikel 522 regelt. Mit dieser Klage verlangen Sie, dass die Zuwendungen im Testament gekürzt werden, bis Ihr Pflichtteil gedeckt ist. Sie müssen nicht klagen. Wenn Sie den Willen der verstorbenen Person so annehmen möchten, wie er ist, dürfen Sie das.

Für die Frist gilt laut Artikel 533 des Zivilgesetzbuchs:

  • Die Klage muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden, nachdem Sie von der Verletzung erfahren haben.
  • Spätestens zehn Jahre nach der Testamentseröffnung ist es dafür zu spät. Bei Schenkungen zu Lebzeiten zählen die zehn Jahre ab dem Tod.
  • Wer schon einen Teil des Nachlasses besitzt, kann die Herabsetzung jederzeit als Einwand geltend machen.

Auch gewisse Schenkungen zu Lebzeiten können gekürzt werden. Ein Beispiel sind unübliche Schenkungen in den letzten fünf Jahren vor dem Tod. Klagen muss man am Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Wie das Verfahren beginnt, regelt der Kanton. Im Kanton Zürich zum Beispiel stellt man zuerst ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt. Die Gerichte des Kantons Zürich empfehlen, vorher mit den anderen Erbinnen und Erben zu sprechen.

Ein Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen wegfallen. Das ist der Fall bei einer Enterbung aus einem gesetzlichen Grund oder bei Erbunwürdigkeit. Oder die Person hat in einem Erbvertrag vor dem Notariat selbst auf den Pflichtteil verzichtet.

Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, kümmert er sich um viele Aufgaben bei der Teilung. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Willensvollstrecker: Was Erben über Aufgaben, Einsetzung und Absetzung wissen müssen. Wie es nach einem Todesfall mit dem Nachlass weitergeht, erklärt Der Nachlass: was nach einem Todesfall auf die Erben zukommt.

Gilt 2025 und 2026 ein neues Erbrecht?

Nein, die Pflichtteile haben sich seit 2023 nicht mehr geändert. Stand: Oktober 2026. Der Bundesrat hatte zusätzlich neue Regeln für das Vererben von Unternehmen vorgeschlagen. Der Ständerat hat am 12. März 2024 mit 25 zu 17 Stimmen entschieden, nicht darauf einzutreten. Damit ist diese Vorlage erledigt.

Wer ein Testament von vor 2023 in einem Nachlass findet, sollte genau hinschauen. Laut der Grundbuch- und Notariatsverwaltung Thurgau kann ein älteres Testament unter dem neuen Recht andere Folgen haben als gedacht. Das hängt vom Wortlaut und von der Familiensituation ab. Wenn Sie das neue Erbrecht ab 2023 als PDF lesen möchten: Der Kanton Thurgau bietet ein kurzes Merkblatt zur Revision des Erbrechts an.

Bei Erbschaftsfragen müssen Sie nicht sofort alles klären. Was in den ersten Tagen nach einem Todesfall wichtig ist, lesen Sie unter Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte. Ihr eigenes Testament oder einen Vorsorgeauftrag können Sie später in Ruhe angehen.

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Häufige Fragen

Wie gross ist der Pflichtteil eines Kindes seit 2023?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs, vorher waren es drei Viertel. Gibt es keine Ehegattin oder keinen Ehegatten, ist die Hälfte des ganzen Nachlasses für die Kinder geschützt. Hinterlässt die verstorbene Person auch einen Ehegatten, ist für die Kinder zusammen ein Viertel des Nachlasses geschützt.

Haben Eltern im neuen Erbrecht noch einen Pflichtteil?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr. Pflichtteile haben nur noch die Nachkommen sowie die Ehegattin oder der Ehegatte und die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner. Wer keine Kinder hat, kann die Eltern also mit einem Testament von der Erbschaft ausschliessen.

Was passiert, wenn ein Testament meinen Pflichtteil verletzt?

Das Testament gilt trotzdem, bis Sie sich wehren. Sie können eine Herabsetzungsklage erheben. Mit ihr verlangen Sie, dass die Zuwendungen im Testament so weit gekürzt werden, bis Ihr Pflichtteil gedeckt ist. Die Klage muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden, nachdem Sie von der Verletzung erfahren haben, spätestens aber zehn Jahre nach der Testamentseröffnung.

Was gilt für ein Testament, das vor 2023 geschrieben wurde?

Die Grundbuch- und Notariatsverwaltung des Kantons Thurgau weist darauf hin: Ein Testament oder Erbvertrag von vor 2023 kann unter dem neuen Recht je nach Wortlaut und Familiensituation andere Folgen haben als gedacht. Sie empfiehlt, solche Testamente prüfen zu lassen. Wenn Sie ein älteres Testament in einem Nachlass haben, fragen Sie am besten ein Notariat oder eine Fachperson für Erbrecht.

Erbt meine Lebenspartnerin oder mein Lebenspartner ohne Testament?

Nein. Wer im Konkubinat lebt, also ohne Ehe und ohne eingetragene Partnerschaft, hat keinen gesetzlichen Erbteil. Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner erbt nur, wenn das in einem Testament oder Erbvertrag steht. Seit 2023 sind die Pflichtteile kleiner, deshalb kann man einer Lebenspartnerin oder einem Lebenspartner mehr vererben als vorher.

Gibt es 2025 oder 2026 ein neues Erbrecht?

Die Pflichtteile, die seit dem 1. Januar 2023 gelten, sind auch 2025 und 2026 gültig. Stand: Oktober 2026. Der Bundesrat hatte zusätzlich neue Regeln für das Vererben von Unternehmen vorgeschlagen. Der Ständerat ist am 12. März 2024 nicht darauf eingetreten, damit ist diese Vorlage erledigt.

Quellen und weiterführende Links

Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

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