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Freitodbegleitung in der Schweiz: Ablauf und was Angehörige wissen sollten

Ein Mensch, der Ihnen nahesteht, denkt über eine Freitodbegleitung nach oder ist auf diesem Weg gestorben. Hier lesen Sie, was das Gesetz regelt, wie eine Freitodbegleitung abläuft, wie Angehörige einbezogen werden und wo Sie Unterstützung finden.

Nicolas HaelgTrauerportalVeröffentlicht am 7 Min. Lesezeit
Zwei Menschen halten sich an den Händen
Bild: Foto: Nani Chavez / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Suizidhilfe ist in der Schweiz nach Artikel 115 des Strafgesetzbuchs nur strafbar, wenn jemand aus selbstsüchtigen Beweggründen hilft.
  • Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein und den letzten Schritt selbst ausführen. Niemand, auch keine Angehörigen, darf das für sie tun.
  • Angehörige sind bei den Gesprächen der Organisation erwünscht. Die Entscheidung trifft allein die betroffene Person, und sie bestimmt, wer am Sterbetag dabei ist.
  • Jede Freitodbegleitung gilt als aussergewöhnlicher Todesfall. Danach kommen die Polizei, eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt und manchmal die Staatsanwaltschaft.
  • Bei Suizidgedanken oder grosser Belastung hilft Die Dargebotene Hand anonym unter Telefon 143. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Nummer 147.
Inhalt · 8 Abschnitte

Eine Freitodbegleitung betrifft nicht nur die Person, die sterben möchte. Sie betrifft auch die Menschen um sie herum. Dieser Ratgeber erklärt aus Sicht der Angehörigen, was in der Schweiz erlaubt ist, wie eine Freitodbegleitung abläuft, was nach dem Tod geschieht und wo Sie Hilfe finden.

Was ist eine Freitodbegleitung?

Eine Freitodbegleitung ist die Hilfe einer Organisation für einen urteilsfähigen Menschen, der sein Leben selbst beenden möchte. Fachleute sprechen auch von «assistiertem Suizid» oder «Suizidhilfe». Anbieter sind etwa EXIT und Dignitas. Die sterbewillige Person führt den letzten Schritt selbst aus. Verabreicht eine andere Person das Mittel, ist das eine Tötung auf Verlangen und laut dem Bundesamt für Justiz strafbar.

Was sagt das Gesetz?

Hilfe beim Suizid ist in der Schweiz nicht grundsätzlich strafbar. Artikel 115 des Strafgesetzbuchs (StGB) bestraft nur, wer aus selbstsüchtigen Beweggründen hilft, also aus eigennützigen Motiven. Darauf stehen laut dem Bundesamt für Justiz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Stand: Oktober 2026.

Organisationen wie EXIT sind nicht strafbar, solange man ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorwerfen kann. Ein eigenes Gesetz zur organisierten Suizidhilfe gibt es nicht: Bundesrat und Parlament haben 2011 und 2012 darauf verzichtet, wie das Bundesamt für Gesundheit festhält.

Für Angehörige heisst das: Niemand ausser der sterbewilligen Person selbst darf den letzten Schritt ausführen, auch kein Familienmitglied. EXIT weist auf ein Risiko hin: Wer als Angehöriger ohne Organisation beim Suizid hilft, kann sich als Erbin oder Erbe dem Vorwurf eigennütziger Motive aussetzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eine Freitodbegleitung ist nur möglich, wenn die betroffene Person frei entscheidet. EXIT nennt fünf Bedingungen aus Gesetz und Rechtsprechung:

  • Urteilsfähigkeit: Die Person weiss, was sie tut.
  • Wohlerwogenheit: Sie handelt nicht aus einem Gefühlsausbruch heraus und kennt die Alternativen.
  • Konstanz: Der Sterbewunsch besteht dauerhaft.
  • Autonomie: Andere Menschen beeinflussen sie nicht.
  • Tatherrschaft: Sie führt den letzten Schritt selbst aus.

Nötig sind mindestens eine aktuelle Diagnose, eine ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit und ein ärztliches Rezept. EXIT begleitet nur Mitglieder, die volljährig sind und das Schweizer Bürgerrecht oder einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei Personen, die noch nicht Mitglied sind, beginnen die Abklärungen erst nach einer Wartefrist von 90 Tagen. Kostenlos ist die Begleitung nach mindestens drei Jahren Mitgliedschaft. Bei kürzerer Mitgliedschaft verlangt EXIT eine Kostenbeteiligung zwischen CHF 1'100 und CHF 3'700. Diese Angaben gelten mit Stand Oktober 2026. Andere Organisationen haben eigene Bedingungen.

Freitodbegleitung im Spital oder Pflegeheim

Ob eine Freitodbegleitung in einem Spital oder Pflegeheim möglich ist, hängt vom Kanton und von der Einrichtung ab. Massgebend sind die Regeln Ihres Kantons. Fragen Sie bei der Leitung der Einrichtung nach.

Freitodbegleitung in Spitälern und Pflegeheimen
KantonRegelStandQuelle
WaadtIn öffentlich anerkannten Spitälern und Pflegeheimen (EMS) gilt Artikel 27d des Gesundheitsgesetzes (LSP). Die Person reicht bei der Leitung ein schriftliches Gesuch ein. Die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt prüft drei Kriterien: Urteilsfähigkeit, ein anhaltender Sterbewunsch und eine schwere, unheilbare Krankheit oder schwere, unheilbare Folgeschäden. Je nach Situation geschieht das zusammen mit dem Pflegeteam, der Hausärztin oder dem Hausarzt, der Vertretung oder den Angehörigen. Die Antwort erfolgt schriftlich innert höchstens vier Wochen.Oktober 2026Kanton Waadt: Assistance au suicide

Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Wie läuft eine Freitodbegleitung ab?

Eine Freitodbegleitung bei EXIT verläuft in mehreren Schritten. Zwischen Gesuch und Tod liegen laut EXIT meist Wochen oder Monate, manchmal Jahre.

  1. Kontakt: Nach Möglichkeit meldet sich die betroffene Person selbst bei EXIT, nicht die Angehörigen. Sie erfährt, welche Dokumente sie bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt einholen muss.
  2. Gespräche: Eine Begleitperson besucht sie. Dabei geht es um Fragen, Ängste und Alternativen wie Palliative Care, also die lindernde Behandlung und Pflege am Lebensende. EXIT wünscht ausdrücklich, dass Angehörige dabei sind.
  3. Termin: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, legt die Person den Sterbetag zusammen mit der Begleitperson fest.
  4. Sterbetag: Die Begleitperson kommt zum vereinbarten Zeitpunkt, in dem Rahmen, den die Person bestimmt hat. Die Person kann bis zum letzten Schritt jederzeit abbrechen.

Bei Paaren, die gemeinsam sterben möchten, klärt EXIT laut einem Hinweis zum Interview von 2022 jede Person unabhängig ab, mit zwei verschiedenen Begleitpersonen.

Die Krebsliga Schweiz rät, einiges vorher zu besprechen: wer anwesend ist, wie Sie Abschied nehmen möchten, welche Kleidung gewünscht ist und welches Bestattungsinstitut die verstorbene Person abholt.

Aus der Praxis: Interview mit einer Freitodbegleiterin

Gioia Hofmann ist Pflegefachfrau und begleitet bei EXIT Menschen in den Tod. Julia Zink von Anima Tua hat sie 2022 für Trauerportal befragt. Die Antworten sind gekürzt und geben ihre persönliche Erfahrung wieder.

Video: Freitodbegleitung: Was geschieht in der letzten Stunde vor dem Tod? (Vimeo)

Im Gespräch mit Gioia Hofmann, Freitodbegleiterin bei EXIT, Pflegefachfrau

Wie weit im Voraus lernst du deine Klienten kennen?
Das ist wieder sehr unterschiedlich. Die meisten wollen zunächst einmal ein Abklärungsgespräch. Eine Begleitung kann zum Teil erst Monate oder Jahre nach einem solchen Gespräch erfolgen. Es gibt aber auch Personen, die sich melden, wenn die Situation nicht mehr aushaltbar ist und dann nur wenige Tage zwischen dem Erstgespräch und der Begleitung liegen.
Wie viele Leute dürfen dabei sein, wenn jemand den Freitod wählt?
Man kann die ganze Wohnung füllen oder ein Fest veranstalten. Ich habe persönlich noch nie erlebt, dass jemand ein Fest veranstaltet hat. Jedoch wollen die meisten Menschen nur die engsten Angehörigen dabei.
Hast du schon erlebt, dass Kinder dabei waren?
Bei der eigentlichen Begleitung nicht, aber dass Kinder schon zuvor da waren, um vom Grossvater Abschied zu nehmen. Kinder dürfen dabei sein, jedoch müssen das die Eltern entscheiden, ob sie das wollen.
Wie ist die Stimmung, die dir entgegenkommt?
Bei den Angehörigen spüre ich eher eine Aufgekratztheit oder Anspannung. Sehr viel Trauer nehme ich wahr und auf der anderen Seite hat es häufig auch eine festliche Stimmung. Familie und Freunde haben zuvor noch Gespräche gehabt und sich noch alles gesagt.
Gibt es Wünsche, die du berücksichtigen kannst?
Ich sage ihnen auch noch, dass sie die Sterbebegleitung noch ein wenig planen können. Musik auswählen, eine Kerze anzünden oder was sie sich wünschen. Die Meisten wollen gar nichts mehr.
Hast du auch schon Paare gehabt, die zusammen gehen wollten?
Ja ich habe auch schon Paare gehabt, die zusammen gehen wollten. Exit begleitet Paare. Diese Situationen werden sehr genau abgeklärt. Es kann sehr gut für beide sein. Ich finde es aber schwierig. Auch für die Angehörigen der Doppelbegleitungen.
Wenn man den letzten Schritt gemacht hat, wie lange dauert es?
Das ist sehr unterschiedlich. Wir sind nicht alle gleich. Meistens geht es sehr schnell, darum ist es wichtig für die Angehörigen, dass sie sich vorher verabschieden.
Was passiert, wenn die Angehörigen Abschied genommen haben?
Ich muss anschliessend der Polizei anrufen. Dies ist schon mit den Angehörigen abgesprochen. Anschliessend kommt die Polizei und in der Stadt Zürich das IRM, das Institut für Rechtsmedizin. Auf dem Land oder in kleineren Städten kommt der Amtsarzt oder die Amtsärztin. Diese müssen einerseits den Tod feststellen und andererseits überprüfen, dass nichts Kriminelles passiert ist.

Was geschieht nach dem Tod?

Nach dem Tod benachrichtigt die Begleitperson die Polizei. Laut der Krebsliga Schweiz bleibt sie vor Ort und unterstützt Sie im Umgang mit den Behörden, bis die Abklärungen abgeschlossen sind. Sie müssen die Behörden nicht selbst rufen.

Der Grund: Jede Freitodbegleitung gilt rechtlich als aussergewöhnlicher Todesfall. Das ist ein Todesfall, bei dem die Ärztin oder der Arzt nicht von einem natürlichen Tod ausgehen kann oder darf. Die Polizei kommt in der Regel mit einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt, manchmal auch mit der Staatsanwaltschaft. Sie nehmen eine Legalinspektion vor. Das ist eine behördliche Untersuchung der verstorbenen Person und der Umstände. Geprüft wird, ob alles nach den gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist.

EXIT hält fest, dass dieser Besuch so kurz nach dem Abschied für Angehörige nicht angenehm ist. Die Krebsliga nennt zwei Möglichkeiten: Sie können während der Legalinspektion die Wohnung verlassen und danach zurückkehren. Und Sie dürfen darauf verzichten, die verstorbene Person noch einmal zu sehen.

Kann die Legalinspektion nicht alle Fragen klären, kann die Staatsanwaltschaft weitere Untersuchungen in einem Institut für Rechtsmedizin anordnen. Laut dem Institut der Universität Bern gibt die Staatsanwaltschaft die verstorbene Person danach in der Regel innert 1 bis 2 Arbeitstagen frei.

Nach der Freigabe übernimmt das Bestattungsinstitut. Vieles erledigt es für Sie, und Sie dürfen sich Zeit lassen. Welche Formalitäten folgen, lesen Sie unter Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte. Hilfe bei der Wahl der Bestattungsart finden Sie unter Erdbestattung oder Kremation: die Bestattungsarten in der Schweiz. Ein Bestattungsinstitut in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis der Bestattungsunternehmen.

Trauer nach einer Freitodbegleitung

Die Trauer nach einer Freitodbegleitung kann sich von anderen Verlusten unterscheiden. Manche Angehörige konnten sich vorbereiten und Abschied nehmen. Andere tragen Fragen, Zweifel oder Schuldgefühle mit sich. Beides ist möglich, manchmal zugleich.

Mehrere Hände halten sich gegenseitig an den Handgelenken im Kreis, über einer Wiese
Bild: Trauerportal

Die Krebsliga Schweiz beschreibt, wie wichtig ein offener Umgang ist. In einem Fallbeispiel führte die Geheimhaltung eines Sterbewunsches zu einer komplizierten Trauer. Das ist eine Trauer, die über lange Zeit sehr belastend bleibt. Ein Angehöriger berichtet in der Broschüre der Krebsliga, es habe ihn entlastet, dass er sich schon vorher professionelle Hilfe organisiert hatte.

Hilfe finden Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, in der Seelsorge oder bei einer Trauerbegleiterin oder einem Trauerbegleiter.

«Ich hätte den Wunsch, dass man sich auch ausserhalb von Exit Gedanken mit sich und seinen Angehörigen macht, was man sich wünscht, wenn man verstirbt.»
Gioia Hofmann, Freitodbegleiterin bei EXIT, Pflegefachfrau

Trauerbegleitung in Ihrer Nähe finden

Häufige Fragen

Ist Freitodbegleitung in der Schweiz legal?

Ja, die Hilfe beim Suizid ist in der Schweiz nicht grundsätzlich strafbar. Nach Artikel 115 des Strafgesetzbuchs wird nur bestraft, wer aus selbstsüchtigen Beweggründen hilft. Die Strafe beträgt dann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Tötung auf Verlangen bleibt dagegen verboten.

Wie funktioniert EXIT?

EXIT ist ein Verein und begleitet nur Mitglieder, die volljährig sind und das Schweizer Bürgerrecht oder einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Nach der ersten Kontaktaufnahme braucht es Dokumente einer Ärztin oder eines Arztes. Danach führt eine Begleitperson Gespräche mit dem Mitglied, wenn möglich zusammen mit Angehörigen. Bei Personen, die noch nicht Mitglied sind, beginnen die Abklärungen erst nach 90 Tagen, Stand Oktober 2026.

Wie stirbt man bei EXIT?

Bei einer Freitodbegleitung von EXIT führt die sterbewillige Person den letzten Schritt selbst aus, oft zu Hause und im Beisein von Angehörigen, wenn sie das wünscht. Bis zu diesem Moment kann sie jederzeit abbrechen. Laut EXIT schläft die Person nach wenigen Minuten tief ein, der Tod tritt kurze Zeit später ein. Danach benachrichtigt die Begleitperson die Polizei, weil jede Freitodbegleitung als aussergewöhnlicher Todesfall gilt.

Warum kommt nach einer Freitodbegleitung die Polizei?

Jeder assistierte Suizid gilt rechtlich als aussergewöhnlicher Todesfall. Deshalb muss nach dem Tod die Polizei benachrichtigt werden. Sie kommt meist mit einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt, manchmal auch mit einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt. Gemeinsam prüfen sie, ob alles nach den gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist.

Muss ich bei der Freitodbegleitung dabei sein?

Nein. Wer anwesend ist, bestimmt die sterbewillige Person, und Angehörige dürfen auch Nein sagen. Laut der Krebsliga Schweiz kann es sinnvoll sein, dass Angehörige während der behördlichen Untersuchung die Wohnung verlassen. Es ist ebenso in Ordnung, die verstorbene Person nicht noch einmal sehen zu wollen.

Quellen und weiterführende Links

Nicolas HaelgMitgründer und Co-GeschäftsführerNicolas Haelg verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Nicolas Haelg geprüft

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