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Grabpflege: Tipps zum Bepflanzen, zur Grabpflege selber machen und zu den Kosten

Zur Grabpflege gehören Bepflanzung, Giessen, Jäten und der Winterschmuck. Hier lesen Sie, welche Regeln auf dem Friedhof gelten, wie Sie ein Grab das ganze Jahr bepflanzen und was es kostet, wenn die Friedhofsgärtnerei die Pflege übernimmt.

Thomas ZahndTrauerportalVeröffentlicht am 7 Min. Lesezeit
Pflanzen, Gartenschere und Giesskanne für die Grabpflege
Bild: Trauerportal

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Sie das Grab selbst pflegen dürfen und was Pflicht ist, bestimmt die Gemeinde. In der Stadt Zürich ist der Grabunterhalt obligatorisch, auch wenn Sie selbst bepflanzen.
  • Mit dem Bepflanzen müssen Sie sich nicht beeilen. In der Stadt Zürich wird eine Dauerbepflanzung erst gesetzt, wenn das Grabmal steht.
  • Das ganze Jahr bepflanzt ist ein Grab mit Wechselflor im Frühling und Sommer, Heide oder Stauden im Herbst und Tannenzweigen im Winter. Die andere Möglichkeit ist eine Dauerbepflanzung mit Bodendeckern.
  • Die Stadt Bern setzt für die Frühlingsbepflanzung eines Sargreihengrabs von 60 x 100 cm bis zu 28 Stiefmütterchen.
  • Laut den Preislisten der Städte Bern und Basel mit Stand Januar 2024 kostet eine Jahrespauschale für die Bepflanzung eines Reihengrabs zwischen rund CHF 180 und CHF 360.
Inhalt · 8 Abschnitte

Nach einer Bestattung wird das Grab für viele Angehörige zu einem Ort, an dem sie trauern und sich erinnern. Die Pflege kann Halt geben. Sie können sie aber auch ganz oder teilweise der Friedhofsgärtnerei überlassen. Dieser Ratgeber zeigt die Regeln der Gemeinden, Pflanzen für jede Jahreszeit und Preise aus Bern, Basel und Zürich.

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Grabpflege: so gehen Sie vor

Notizen

Was gehört zur Grabpflege?

Zur Grabpflege gehören die Bepflanzung und der laufende Unterhalt eines Grabes. Laut der Stadt Winterthur umfasst die Bepflanzung je nach Grabart die Vorbereitung des Bodens, Kompost und Dünger, die Bepflanzung im Frühjahr und im Sommer, den Winterschmuck und den Ersatz eingegangener Pflanzen.

Zum Unterhalt gehören Giessen, Jäten, das Entfernen von Laub, das Zurückschneiden der Pflanzen und die Pflege von Schalen und Vasen. Viele Friedhöfe stellen auf Wunsch auch eine Schale oder ein Gesteck zum Todestag oder Geburtstag auf das Grab. Das bieten etwa die Städte Bern und Winterthur an.

Welche Regeln gelten auf dem Friedhof?

Wie ein Grab gestaltet und gepflegt wird, regelt die Gemeinde. Im Kanton Zürich zum Beispiel erlassen die Gemeinden nach der kantonalen Bestattungsverordnung die Bestimmungen über die Gestaltung und Benützung der Friedhöfe. Laut § 44 der Verordnung bepflanzen und unterhalten die Gemeinden die Gräber selbst oder überlassen das den Angehörigen.

Die Regeln sind deshalb von Ort zu Ort verschieden:

  • In der Stadt Zürich ist der Grabunterhalt obligatorisch. Wer selbst bepflanzen möchte, meldet das dem Friedhof. Der obligatorische Grabunterhalt bleibt trotzdem bestehen.
  • In der Stadt Zürich wird eine Dauerbepflanzung erst gesetzt, wenn das Grabmal errichtet ist. Das gilt auch für Nadelgehölze und Rosen.
  • In der Stadt Bern dürfen Angehörige das Grab selbst bepflanzen und schmücken.

Für die Wahl des Grabmals finden Sie Fachleute im Verzeichnis Grabsteine und Steinmetze. Mit dem Bepflanzen müssen Sie sich also nicht beeilen. In den ersten Wochen genügen Blumen, eine Schale oder ein Grablicht.

Grabpflege selber machen

Wenn Sie das Grab selbst pflegen, halten Sie sich an die Vorgaben des Friedhofs. Die Stadt Bern nennt im Merkblatt zur Grabbepflanzung diese Punkte:

  • Bepflanzen Sie nur die Fläche, die für die Grabart vorgesehen ist.
  • Achten Sie beim Pflanzen auf die Nachbargräber und die Grabumrandungen, in der Höhe und in der Breite.
  • Setzen Sie keine invasiven Neophyten. Das sind Pflanzen aus anderen Regionen der Welt, die sich stark ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen.
  • Verzichten Sie auf Pflanzen, die sich stark versamen, wuchern oder Ausläufer bilden.
  • Eine Grabeinfassung besprechen Sie vorher mit der Friedhofverwaltung.

Was im Laufe des Jahres zu tun ist, zeigt der Unterhalt der Stadtgärtnerei Basel: Die Bodendecker werden je nach Wetter gegossen und im Sommer zurückgeschnitten. Gejätet wird zwischen März und Oktober mindestens fünf Mal, dazu kommt das Entfernen von Laub. Bei Fragen helfen die Mitarbeitenden der Friedhofverwaltung und der Blumenläden auf den Friedhöfen weiter.

Grab ganzjährig bepflanzen: was in welcher Jahreszeit passt

Für ein Grab, das das ganze Jahr bepflanzt ist, gibt es zwei Wege: eine Wechselbepflanzung, bei der jede Jahreszeit eigene Pflanzen bekommt, oder eine Dauerbepflanzung. Bei der Dauerbepflanzung wird das Grab mit Bodendeckern begrünt. Das sind niedrige Pflanzen, die den Boden dicht bedecken.

Wie eine Wechselbepflanzung aussehen kann, zeigt die Preisliste der Stadt Bern:

  • Frühling: Stiefmütterchen (in der Schweiz oft Pensée genannt) oder Bellis, also Gänseblümchen, dazu Narzissen oder Tulpen.
  • Sommer: Begonien und Heiligenkraut (Santolinen), dazu Fuchsien, Mehlsalbei oder Basilikum.
  • Herbst: Besenheide (Calluna) oder Erika, oder alternativ Stauden und Gräser.
  • Winter: Das Grab wird mit Tannenzweigen abgedeckt.

Die Stadtgärtnerei Basel pflanzt die Frühlingsblumen vor Ostern, den Sommerflor nach den Eisheiligen und die Herbstbepflanzung zu Allerheiligen. Familiengräber schmückt sie vor Weihnachten mit Tannästen. Die Stadt Zürich setzt auf Wunsch auch Nadelgehölze wie Muschel-Scheinzypresse oder Zwergföhre oder eine Hochstamm- oder Buschrose. Eine Rose braucht einen sonnigen Platz.

Wie viele Stiefmütterchen auf ein Grab?

Wie viele Stiefmütterchen Sie brauchen, hängt von der Grösse des Grabes ab. Die Stadt Bern setzt für die Frühlingsbepflanzung eines Sargreihengrabs bis zu 28 Pflanzen. Kommen Narzissen oder Tulpen dazu, sind es etwas weniger. Die Grabgrössen gelten für die Friedhöfe der Stadt Bern, andernorts können die Masse abweichen.

Grabart und Fläche Stiefmütterchen oder Bellis im Frühling Quelle
Sargreihengrab, 60 x 100 cm 28, mit 1 bis 2 Narzissen oder Tulpen 26 Stadt Bern, Preisliste 2024
Urnenreihen- und Haingrab, 50 x 60 cm 16, mit 1 bis 2 Narzissen oder Tulpen 14 Stadt Bern, Preisliste 2024
Familiengrab, 100 x 100 cm 50, mit 3 Narzissen oder Tulpen 45 Stadt Bern, Preisliste 2024
Violett-gelbe Stiefmütterchen
Bild: Trauerportal

Grabpflege abgeben: was die Friedhofsgärtnerei übernimmt

Wenn Ihnen die Zeit oder die Kraft fehlt oder Sie weit weg wohnen, können Sie die Grabpflege abgeben. Vieles übernehmen die Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtner. In Bern zum Beispiel entfernen sie die alte Bepflanzung, graben um, düngen, ergänzen die Erde, pflanzen, jäten und giessen.

Sie müssen sich nicht auf viele Jahre festlegen. Die Stadt Bern nimmt Aufträge für ein Jahr, für mehrere Jahre oder für die ganze Konzessionsdauer an. Die Konzessionsdauer ist die Zeit, für die das Grab vergeben ist. Möglich sind auch Teilaufträge, etwa nur für Frühling und Sommer, oder eine einmalige Bepflanzung. In Basel ist eine Pauschale ohne Pflanzen- und Farbwünsche möglich, Spezialaufträge werden nach Aufwand verrechnet.

In Winterthur führt Stadtgrün Winterthur die Aufträge auf dem Friedhof Rosenberg aus. Aufträge für die Quartierfriedhöfe gibt die Stadt an die zuständigen Friedhofgärtner weiter. In der Stadt Zürich wenden Sie sich für Familiengräber direkt an das Friedhofbüro.

Grabpflege: Kosten in Bern, Basel und Zürich

Laut den Preislisten der Städte Bern und Basel mit Stand Januar 2024 kostet eine Jahrespauschale für die Bepflanzung eines Reihengrabs zwischen rund CHF 180 und CHF 360. Massgebend sind die Preise Ihrer Gemeinde oder Ihrer Friedhofsgärtnerei. Fragen Sie dort nach der aktuellen Preisliste.

Grabpflege durch den Friedhof: Kosten pro Jahr
KantonRegelStandQuelle
Bern (Stadt Bern)Jahrespauschale für die saisonale Bepflanzung, inkl. 8,1 % MWST: Urnenreihen- und Haingrab CHF 182.85 bis CHF 262.60, Sargreihengrab CHF 255.20 bis CHF 362.70, Familiengrab CHF 426.00 bis CHF 592.65. Dauerauftrag für 20 Jahre möglich, zum Beispiel CHF 5'104.00 für ein Sargreihengrab in der einfachsten Variante.Januar 2024Stadt Bern, Preisliste Grabbepflanzung 2024
Basel-Stadt (Friedhöfe Hörnli und Wolfgottesacker)Pauschale mit Saisonbepflanzung: Urnenreihengrab CHF 183.80, Erdreihengrab CHF 243.65 pro Jahr. Nur Unterhalt: CHF 74.60 und CHF 97.30. Erdfamiliengrab pauschal CHF 466.60 bis CHF 982.70. Vorauszahlung für höchstens 20 Jahre möglich. Preise inkl. 8,1 % MWST.Januar 2024Stadtgärtnerei Basel, Preisliste Grabpflege
Zürich (Stadt Zürich)Grabunterhalt für Reihengräber obligatorisch, auch bei Selbstbepflanzung. Eine vorausbezahlte Grabpflege dauert kürzer, wenn Pflanzen, Material oder Löhne teurer werden.Oktober 2026Stadt Zürich, Grabpflege

Die Regeln können sich ändern. Massgebend sind die Angaben des Kantons oder Ihrer Gemeinde.

Wer das Grab selbst pflegt, bezahlt nur die Pflanzen und das Material. In der Stadt Zürich kommt der obligatorische Grabunterhalt dazu. Wie die Grabpflege mit den übrigen Kosten einer Bestattung zusammenhängt und welche Grabarten es gibt, lesen Sie im Ratgeber Erdbestattung oder Kremation: die Bestattungsarten in der Schweiz.

Was passiert, wenn niemand das Grab pflegt?

Wenn ein Grab vernachlässigt wird, greift die Gemeinde ein. Im Kanton Zürich bepflanzt sie solche Gräber nach § 44 der Bestattungsverordnung schlicht und darf die Kosten in Rechnung stellen.

In Basel sucht die Stadtgärtnerei zuerst das Gespräch mit den Hinterbliebenen. Sind diese nicht auffindbar, macht sie das Grab öffentlich bekannt. Wenn Sie die Pflege nicht mehr leisten können, melden Sie sich deshalb früh bei der Friedhofverwaltung. Oft lässt sich ein einfacher Unterhaltsauftrag finden. Das Nutzungsrecht für ein Grab, also das Recht, die Grabstätte zu belegen, gilt in Basel für Erd- und Urnenbestattungen 40 Jahre und kann danach verlängert werden.

Stehen Sie noch ganz am Anfang, hilft Ihnen der Ratgeber Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte. Die Grabpflege kann warten, bis Sie Zeit dafür haben.

Grabsteine und Steinmetze in Ihrer Nähe finden

Häufige Fragen

Darf ich das Grab selber pflegen und bepflanzen?

In vielen Gemeinden ist das möglich, zum Beispiel in den Städten Bern und Zürich. Sie müssen sich aber an die Regeln des Friedhofs halten, etwa an die erlaubte Pflanzfläche. In der Stadt Zürich bleibt der obligatorische Grabunterhalt bestehen, auch wenn Sie selbst bepflanzen. Fragen Sie vorher bei der Friedhofverwaltung Ihrer Gemeinde nach.

Wann kann ich ein neues Grab bepflanzen?

Das legt die Gemeinde fest. In der Stadt Zürich wird eine Dauerbepflanzung oder ein Nadelgehölz erst gesetzt, wenn das Grabmal errichtet ist. Bis dahin können Sie das Grab mit Blumen oder Schalen schmücken. Die Friedhofverwaltung sagt Ihnen, was auf Ihrem Friedhof gilt.

Was kostet die Grabpflege durch die Friedhofsgärtnerei?

Die Preise hängen von der Gemeinde, der Grabart und dem Auftrag ab. In Basel kostet die Jahrespauschale mit Saisonbepflanzung CHF 183.80 für ein Urnenreihengrab und CHF 243.65 für ein Erdreihengrab. In Bern kostet die Pauschale für ein Sargreihengrab CHF 255.20 bis CHF 362.70 pro Jahr. Beide Preislisten haben den Stand Januar 2024.

Was passiert, wenn sich niemand um das Grab kümmert?

Im Kanton Zürich bepflanzt die Gemeinde vernachlässigte Gräber schlicht und darf die Kosten in Rechnung stellen. So steht es in der kantonalen Bestattungsverordnung. In Basel sucht die Stadtgärtnerei zuerst das Gespräch mit den Hinterbliebenen. Sind diese nicht auffindbar, wird das Grab öffentlich publiziert.

Kann ich die Grabpflege für mehrere Jahre im Voraus bezahlen?

Das bieten einige Städte an. In Basel geht das für höchstens 20 Jahre, in Bern gibt es Daueraufträge für 20 Jahre und bei Familiengräbern für 40 Jahre. Die Stadt Zürich weist darauf hin, dass eine vorausbezahlte Grabpflege kürzer dauert, wenn Pflanzen, Material oder Löhne später teurer werden.

Quellen und weiterführende Links

Thomas ZahndMitgründer und Co-GeschäftsführerThomas Zahnd verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Thomas Zahnd geprüft

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