Bestatter-Ausbildung in der Schweiz: Weg, Voraussetzungen, Kosten und Berufsalltag
Eine Lehre zur Bestatterin oder zum Bestatter gibt es in der Schweiz nicht. Die Bestatter-Ausbildung in der Schweiz ist eine Weiterbildung für Menschen, die schon in einem Bestattungsunternehmen arbeiten. Hier erfahren Sie, wie der Weg aussieht, was er kostet und wie ein Arbeitstag abläuft.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gibt es keine Berufslehre zur Bestatterin oder zum Bestatter. Der Beruf wird nach einer anderen Lehre oder einer gleichwertigen Ausbildung im Betrieb gelernt.
- Zuständig für die Ausbildung ist der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste (SVB). Die Vorbereitungskurse laufen während zwei Jahren neben der Arbeit.
- Die Zwischenprüfung führt zum SVB-Zertifikat. Danach können Sie freiwillig die eidgenössische Prüfung ablegen und erhalten den eidgenössischen Fachausweis.
- Wer die eidgenössische Prüfung ablegt, erhält vom Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Das gilt auch, wenn man die Prüfung nicht besteht.
- Wer quer einsteigt, beginnt mit einer Stelle oder einer Aushilfe in einem Bestattungsunternehmen. Eine Spontanbewerbung kann sich lohnen.
Bestatterinnen und Bestatter begleiten Familien in einer der schwersten Zeiten ihres Lebens. Wer diesen Beruf in der Schweiz lernen will, geht keinen klassischen Lehrweg: Die Bestatter-Ausbildung ist eine Weiterbildung neben der Arbeit. Dieser Artikel erklärt den Weg zum SVB-Zertifikat und zum eidgenössischen Fachausweis, die Voraussetzungen, die Kosten und wie ein Arbeitstag aussieht.
Bestatter-Ausbildung in der Schweiz: der Weg im Überblick
Die Ausbildung zur Bestatterin oder zum Bestatter hat zwei Stufen: zuerst das SVB-Zertifikat, danach freiwillig der eidgenössische Fachausweis. Zuständig ist der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste (SVB), der Berufsverband der Branche.
So beschreibt der SVB den Weg, Stand Oktober 2026:
- Sie schliessen eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung ab.
- Sie finden eine Stelle in einem Bestattungsunternehmen und lernen dort die Grundlagen.
- Sie besuchen den Vorbereitungskurs Modul 1, der 2 Tage dauert, und legen die Prüfung zum SVB-Zertifikat ab. Wer sie besteht, trägt den Titel «Bestatterin/Bestatter mit SVB-Zertifikat».
- Sie besuchen den Vorbereitungskurs Modul 2+3, der dreimal 2 Tage dauert, und legen freiwillig die eidgenössische Prüfung ab. Der Abschluss heisst «Bestatterin/Bestatter mit eidgenössischem Fachausweis».
Die Vorbereitungskurse dauern zusammen zwei Jahre und laufen neben der Arbeit. Dazu gehören zwei Lehrbücher, je eines für Modul 1 und Modul 2. Der SVB betont, dass es sich um eine Fachprüfung für Berufsleute mit Erfahrung handelt, nicht um eine Grundausbildung. Eine Ausbildung für Privatpersonen oder für Personen ausserhalb des Berufs bietet der Verband nicht an.
Die eidgenössische Prüfung und die Prüfungsordnung stehen unter der Oberaufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der zuständigen Bundesbehörde für die Berufsbildung.
Was lernt man in den Modulen?
Modul 1 vermittelt die Grundlagen des Alltags im Bestattungsunternehmen, Modul 2+3 vertieft Organisation, Beratung, Recht und Betriebswirtschaft. Diese Prüfungsfächer nennt der SVB im Oktober 2026.
Modul 1, Prüfung zum SVB-Zertifikat:
- Auftragsbearbeitung
- Beratung und Begleitung
- Pflege und Aufbahrung Verstorbener
- Überführung und Transport
- Abschied und Bestattung
- Lager und Infrastruktur
Modul 2+3, Prüfung zum eidgenössischen Fachausweis:
- Auftragsbearbeitung und Organisation
- Beratungsgespräch
- Überführung und Transport international
- Rechnungswesen
- Vorsorge
- Recht und Betriebswirtschaft
Im Kursprogramm 2024/2025 des SVB gehörte zu den weiterführenden Kursen auch ein Kurs zur Entfernung von Herzschrittmachern am Inselspital Bern. Die Kurse fanden auf Deutsch statt, die Zahl der Teilnehmenden war auf 25 begrenzt, und SVB-Mitglieder hatten Vortritt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Prüfungen?
Für beide Prüfungen brauchen Sie eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung im Bestattungswesen. Die genauen Bedingungen legt der SVB fest.
SVB-Zertifikat: Laut dem Merkblatt des SVB vom 29. April 2023 wird zugelassen, wer ein Fähigkeitszeugnis (EFZ oder EBA) oder eine gleichwertige Qualifikation hat und zu Beginn der Ausbildung eine dieser Bedingungen erfüllt:
- 1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre als Aushilfe in einem Bestattungsdienst, oder
- 2 Jahre Vollzeit oder 2 Jahre als Aushilfe in einem Unternehmen mit angegliedertem Bestattungsdienst.
In beiden Fällen braucht es Grundkenntnisse in den Prüfungsteilen, und die Anmeldung läuft über den Arbeitgeber. Wer die Prüfung nicht besteht, darf sie einmal wiederholen.
Eidgenössischer Fachausweis: Zugelassen wird laut dem SVB, Stand Oktober 2026, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation hat und eine dieser Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 Jahre Vollzeit im Bestattungswesen, oder
- mindestens 5 Jahre Vollzeit in einem Unternehmen mit angegliedertem Bestattungsdienst sowie das SVB-Zertifikat oder eine Bestätigung der Gleichwertigkeit.
Der Abschluss, mit dem Sie sich zur Prüfung anmelden, darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Was kostet die Ausbildung zum Bestatter?
Für Modul 1 und Modul 2+3 zusammen kostete die Ausbildung laut dem Kursprogramm 2024/2025 des SVB CHF 4'200 für Mitglieder und CHF 5'800 für alle anderen, ohne Lehrbücher. Die Preise für die aktuellen Kurse 2026/2027 veröffentlicht der SVB auf seiner Website. Fragen Sie dort nach, bevor Sie sich anmelden.
| Posten | SVB-Mitglieder | Nicht-Mitglieder | Quelle |
|---|---|---|---|
| Vorbereitungskurs Modul 1, 2024 | CHF 1'050 | CHF 1'500 | SVB, Kursprogramm 2024/2025 |
| Lehrbuch Modul 1 | CHF 200 | CHF 250 | SVB, Kursprogramm 2024/2025 |
| Vorbereitungskurse Modul 2 bis 4, 2025 | CHF 3'150 | CHF 4'300 | SVB, Kursprogramm 2024/2025 |
| Lehrbuch Modul 2 | CHF 100 | CHF 150 | SVB, Kursprogramm 2024/2025 |
In den Kurskosten sind laut Kursprogramm die Kursunterlagen, die Pausenverpflegung und das Mittagessen enthalten.
Bundesbeiträge: der Bund zahlt die Hälfte zurück
Wer nach den Vorbereitungskursen die eidgenössische Prüfung ablegt, erhält vom Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Anrechenbar sind die Gebühren für Kurse, die der Bund als Vorbereitung auf die Prüfung anerkennt. Laut dem SBFI gelten im Oktober 2026 diese Voraussetzungen:
- Sie legen die eidgenössische Prüfung ab. Ob Sie bestehen oder nicht, spielt keine Rolle.
- Sie haben die Kursgebühren selbst bezahlt und reichen die Rechnungen auf Ihren Namen und die Zahlungsbestätigungen ein.
- Ihr steuerlicher Wohnsitz liegt in der Schweiz, wenn Sie den Entscheid über die Prüfung erhalten. Die Nationalität spielt keine Rolle.
- Der Kurs steht im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Bundes, der sogenannten Meldeliste.
- Die anrechenbaren Kursgebühren betragen insgesamt mindestens CHF 1'000.
Eine Prüfung mit eidgenössischem Fachausweis ist eine Berufsprüfung. Dafür liegt der Beitrag des Bundes bei höchstens CHF 9'500.
Bestatter werden als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger
Der Beruf ist ein typischer Quereinstieg: Man lernt zuerst einen anderen Beruf und wechselt dann ins Bestattungswesen. Der erste Schritt ist eine Stelle oder eine Aushilfe in einem Bestattungsunternehmen.
Diese Anforderungen nennt der SVB im Oktober 2026:
- Berufslehre EFZ oder gleichwertige Ausbildung
- natürliches Verhältnis zu Sterben und Tod
- Einfühlungsvermögen, Umgangsformen, Diskretion
- Organisationstalent und Freude an administrativen Arbeiten
- körperliche und psychische Belastbarkeit
- Bereitschaft für Nacht- und Wochenenddienst
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, andere Landessprachen
- einwandfreier Leumund
- Führerausweis Kategorie B
Laut dem SVB sind in der Schweiz wenige Stellen ausgeschrieben, eine Spontanbewerbung kann aber Erfolg haben. Mancherorts ist der Einstieg auch über das Bestattungsamt der Gemeinde möglich. In manchen Regionen, zum Beispiel in der Stadt Zürich und in anderen Gemeinden der Ostschweiz, erbringt die Gemeinde die Bestattungsdienste. Wer den Beruf zuerst kennenlernen möchte, kann bei einem Bestattungsunternehmen in der Region nach einem Schnuppertag oder einem Praktikum fragen.
Was macht eine Bestatterin oder ein Bestatter?
Bestatterinnen und Bestatter beraten Angehörige, organisieren die Bestattung und kümmern sich um die verstorbene Person. Der SVB fasst die Arbeit so zusammen: beraten, besprechen, informieren, kalkulieren, gestalten, betreuen, begleiten, organisieren, verwalten, überführen, verabschieden.
Zum Alltag gehören:
- Beratung und Begleitung der Angehörigen
- Pflege und Aufbahrung der Verstorbenen. Aufbahren heisst, die verstorbene Person so hinzulegen, dass Angehörige Abschied nehmen können.
- Überführung und Transport, auch ins Ausland
- Organisation von Abschied und Bestattung, ob Erdbestattung oder Kremation. Mehr dazu im Artikel Erdbestattung oder Kremation: die Bestattungsarten in der Schweiz.
Für Angehörige heisst das: Vieles übernimmt das Bestattungsunternehmen. Welche Schritte nach einem Todesfall trotzdem auf die Familie zukommen, steht im Artikel Todesfall in der Schweiz: die ersten Schritte.

Ein Tag im Leben eines Bestatters
Wie der Alltag aussieht, zeigt ein Besuch bei der Gerber Lindau AG. Julia Zink von Anima Tua hat für Trauerportal den Geschäftsführer Urs Gerber befragt und den Bestatter Sandro Egli einen Tag lang begleitet.
Im Gespräch mit Urs Gerber, Bestatter und Geschäftsführer, Gerber Lindau
- Sind alle Bestatter zusätzlich Schreiner?
- Heutzutage nicht mehr. Das Ganze kommt daher, da Schreiner früher Särge gemacht haben. Der Fuhrmann brachte den Verstorbenen vom Sterbeort, meist zuhause, zum Friedhof. Heutzutage gibt es viel mehr Bestatter, die das Ganze Vollzeit machen. Es gibt auch noch viele Schreiner, die Bestattungen machen.
- Wie unterscheiden sich in den verschiedenen Kantonen der Schweiz der Beruf des Bestatters? Machen Bestatter in jedem Kanton das Gleiche?
- In Zürich, Thurgau, Schaffhausen und St. Gallen ist das Bestattungswesen über die Gemeinde organisiert. Wenn jemand stirbt, gehen die Angehörigen auf die Gemeinde. Die Gemeinde organisiert alles und die Bestatter führen das Besprochene aus. Im Kanton Aargau und im südlichen Teil der Schweiz ist das Ganze privat geregelt. Was bedeutet, dass sich die Familie ein Bestatter aussucht.
- Fehlt dir der Kontakt zu den Verbliebenen?
- Oftmals haben wir kein Kontakt zu der Familie. Wenn jemand ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde stirbt, dann sind wir die erste Ansprechperson. Wir beraten diese im Kleinen, jedoch geht das Gespräch dann weiter auf der Gemeinde.
- Wird das Ganze nicht zur Routine?
- Bei langer Zeit in diesem Berufsfeld gibt es verständlicherweise eine gewisse Routine, oder auch Professionalität. Uns ist es sehr wichtig, dass wir professionell arbeiten, den Verstorbenen alles schön herrichten. Auch so, dass die Familie jederzeit, wenn dies gewollt ist, Abschied nehmen kann.
Wie Bestattungen organisiert sind, ist je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Massgebend sind die Regeln Ihrer Wohngemeinde.
Im Gespräch mit Sandro Egli, Bestatter, Gerber Lindau AG
- Bist du immer alleine unterwegs?
- Meistens ja, ausser ich habe ein Trauerhaus, da bekomme ich einen Mitfahrer, welcher mit dem privaten Auto kommt.
- Gibt es etwas, auf das du achtest?
- Mir ist es wichtig, dass ich jeden Kunden mit Respekt behandle.
- Hast du spezielle Utensilien, die du dabei brauchst?
- Ja ich habe mein Bestatter Täschchen, das «Strähl, Kamm und Schären» beinhaltet. Ich schaue, dass die Kleider überall schön sitzen, die Frisur sitz und die Augen geschlossen sind.
- Warum bist du Bestatter geworden?
- Es war schon lange ein Wunsch von mir, Bestatter zu werden. Schon früh, mit 20ig, habe ich mich bei Gerber Lindau beworben. Dieser meinte, ich wäre noch zu jung und sollte es mit 30ig nochmals versuchen. Nun bin ich 30ig und es hat zum Glück funktioniert.
- Hat sich etwas in deinem Leben geändert, seit du Bestatter bist?
- Ich habe das Gefühl ich lebe mein Leben ein wenig bewusster. Ich sehe jeden Tag, dass das Leben jederzeit vorbei sein könnte und darum geniesse ich den Moment.
- Wenn du jemanden kennenlernst, erzählst du denen gleich, was dein Beruf ist?
- Es kommt darauf an. Ich sage es nicht gleich von Anfang an, aber gehe sehr offen damit um.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Fragen zur Ausbildung und zu den Prüfungen beantwortet der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste unter ausbildung@bestatter.ch. Dort erhalten Sie auch die aktuellen Kursdaten, Preise und die Prüfungsordnung. Wer den Beruf kennenlernen möchte, fragt am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in der Region nach.
Häufige Fragen
Gibt es eine Lehre zur Bestatterin oder zum Bestatter in der Schweiz?
Nein. Laut dem Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste (SVB) gibt es keine Berufslehre wie bei Handwerksberufen. Nach einer abgeschlossenen Lehre oder einer gleichwertigen Ausbildung lernt man den Beruf im Betrieb und bildet sich während zwei Jahren neben der Arbeit weiter.
Kann ich als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger Bestatter werden?
Ja, der Beruf ist ein Weg für den Quereinstieg. Der SVB nennt als Voraussetzung eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung, dazu unter anderem Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, die Bereitschaft für Nacht- und Wochenenddienst und den Führerausweis Kategorie B. Zuerst brauchen Sie eine Stelle in einem Bestattungsunternehmen, denn die Ausbildung des SVB richtet sich nur an Personen, die schon im Beruf arbeiten.
Was kostet die Bestatter-Ausbildung in der Schweiz?
Laut dem Kursprogramm 2024/2025 des SVB kostete der Vorbereitungskurs Modul 1 CHF 1'050 für SVB-Mitglieder und CHF 1'500 für alle anderen. Die weiteren Kurse bis zum eidgenössischen Fachausweis kosteten CHF 3'150 beziehungsweise CHF 4'300, dazu kommen die Lehrbücher. Wer danach die eidgenössische Prüfung ablegt, erhält vom Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Die aktuellen Preise nennt der SVB.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Bestatter?
Die Vorbereitungskurse des SVB dauern zwei Jahre und laufen neben der Arbeit. Der erste Kurs dauert zwei Tage und endet mit der Prüfung zum SVB-Zertifikat, der zweite umfasst dreimal zwei Tage und bereitet auf die Prüfung zum eidgenössischen Fachausweis vor. Vor der Zulassung zur eidgenössischen Prüfung sind mehrere Jahre Berufserfahrung nötig.
Wer ist für die Ausbildung zum Bestatter zuständig?
In der Schweiz ist der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste (SVB) für die Ausbildung zuständig. Die eidgenössische Prüfung und die Prüfungsordnung stehen unter der Oberaufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Fragen zur Ausbildung beantwortet der SVB unter ausbildung@bestatter.ch.
Quellen und weiterführende Links
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste SVB: Ausbildung / Fachprüfung (2026)
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste SVB: Beruf Bestatter/-in (2025)
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste SVB: Ausbildung 2024/2025, Kursprogramm (PDF)
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste SVB: Ausbildung und Verbandsprüfung Bestatter mit SVB-Zertifikat, Zulassungsanforderungen (2023, PDF)
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: FAQ Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen, Absolventinnen und Absolventen (2026)
- Trauerportal: Ein Tag im Leben eines Bestatters, Interview Julia Zink, Anima Tua (2022)
Nicolas HaelgMitgründer und Co-GeschäftsführerNicolas Haelg verantwortet mit Trauerportal den Ratgeber, der Angehörigen in der Schweiz die Schritte nach einem Todesfall verständlich erklärt.Mit KI recherchiert, von Nicolas Haelg geprüft

